Querschnittslähmung nach Operation: Hohes Schmerzensgeld fällig
Hamm – Einer nach mehreren Behandlungs- und Diagnosefehlern querschnittsgelähmten Frau steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Die 57 Jahre alte Frau aus Oberhausen ist seit einer nicht zwingend notwendigen Operation an der Halswirbelsäule querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl (Az.: 26 U 111/15).
Die gelernte Krankenschwester litt vor dem Eingriff über Jahre an Rückenschmerzen im unteren Bereich ihrer Wirbelsäule. Das Krankenhaus riet ihr zu einem Eingriff an der Halswirbelsäule. Dabei wurden ihr eine Bandscheibenprothese eingesetzt und mehrere Wirbel versteift.
Unmittelbar nach dem Eingriff im Jahr 2009 verlor die Frau die Kontrolle über Arme und Beine. Sie ist vom 3. Halswirbel an abwärts gelähmt. Ein Gerichtsgutachter hatte festgestellt, dass die Operation nicht zwingend notwendig gewesen wäre.
Nach Ansicht des Gerichts steht fest, dass das Krankenhaus in Wickede unvollständig und zum Teil grob fehlerhaft gearbeitet hat. Die Klinik habe den Vorwurf nicht entkräften können, dass die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Klägerin im Zusammenhang mit der Behandlung stehen.
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