Ärzteschaft

Rabattverträge: AOK erteilt Zuschläge für 82 Wirkstoffe

  • Freitag, 25. Januar 2013

Stuttgart/Berlin – Im Rahmen der zehnten Runde der Arzneimittelrabattverträge hat die AOK Baden-Württemberg jetzt die Zuschläge an 27 Bieter und Bietergemeinschaften erteilt. Insgesamt geht es dabei um 82 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem Umsatzvolumen auf Basis des Apothekenabgabepreises bei gut 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Start ist am 1. Juni.

„Damit gewährleisten wir, dass unsere Versicherten für so wichtige Wirkstoffe wie den Blutdrucksenker Lisinopril oder das Antibiotikum Clarithromycin weiterhin qualitativ hochwertige Arzneimittel zu günstigen Preisen erhalten“, sagte Christopher Hermann, Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Der Krankenkasse zufolge wird die zehnte Tranche zahlreiche Wirkstoffe aus der sechsten Rabattrunde ersetzen, die am 31. Mai nach zweijähriger Laufzeit endet. „Wir freuen uns, dass wir den Herstellern bereits jetzt die Zuschläge erteilen konnten, denn so haben sie ausreichend Zeit, um ihre Produktion darauf einzustellen“, erläuterte Hermann.

Auch dieses Mal seien die Wirkstoffe in acht Gebietslosen ausgeschrieben worden. Unter den Pharmaunternehmen, die in der zehnten Tranche die Zuschläge erhielten, gebe es kleine wie auch große Betriebe, vom Originalanbieter bis zum Generika­hersteller. Für 2013 rechnet AOK-Chefverhandler Hermann mit einem Einsparvolumen von mehr als einer Milliarde Euro durch die Rabattverträge.

Kurz vor dem Abschluss ist nach AOK-Angaben die Ausschreibung für die elfte Tranche mit acht besonders großen oder sensiblen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Diese soll im sogenannten Drei-Partner-Modell vergeben werden. Das heißt, dass in den acht Gebietslosen jeweils bis zu drei Hersteller den Zuschlag für den Wirkstoff erhalten. „Damit reagieren wir auf Lieferengpässe in der Vergangenheit“, sagte Hermann.

Entscheidend sei, dass AOK-Versicherte ihr gewohntes Medikament erhalten können und nur im Ausnahmefall auf ein anderes, dann aber ebenfalls rabattiertes Produkt, ausweichen müssten.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung