Politik

Rabattverträge: AOK verlangt Vorratshaltung und Ethikstandards

  • Montag, 20. Juli 2020
/dpa
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Berlin – Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sehen bei ihrer neuen Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge Mechanismen gegen Arzneimittelengpässe vor.

„Ab sofort werden wir die Arzneimittelhersteller mit unseren Rabattverträgen verpflich­ten, als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreser­ven für drei Monate anzulegen“, sagte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Der Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge der Kasse wies da­rauf hin, dass dieser Lagerbestand erst im letzten Vertragsquartal aufgebraucht werden dürfe.

Er betonte, die AOK begrüße das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersi­cherheit wichtiger Medikamente zu stärken. Um das zu erreichen, brauche es „Anreize, an denen die Arzneimittelhersteller nicht vorbei können“, so Bauernfeind.

Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es künftig zu­dem sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Ge­sundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten.

„Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umwelt­stan­dards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und sei­ne Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, sagte er.

Die neue AOK-Ausschreibung umfasst 119 Wirkstoffe. Die Verträge sollen von Juni 2021 bis Ende Mai 2023 gelten. Das Umsatzvolumen beträgt rund zwei Milliarden Euro pro Jahr nach Apothekenverkaufspreisen.

hil

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