Rabattverträge: Techniker bewertet Lagerhaltungspflicht positiv

Hamburg – Die Techniker Krankenkasse (TK) sieht die Versorgung mit Generika in Deutschland positiv. Dieses Fazit zieht die Krankenkasse aus ihrem „Lieferklima-Report 2025 – Logistik, Lagermengen und Lieferketten“. Darin bewertet sie die Effekte des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und wirft einen Blick auf die Lagerhaltung von Arzneimitteln in Deutschland.
Mit dem ALBVVG wurden die Krankenkassen seit dem Sommer 2023 verpflichtet, in ihren Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern eine Lagerhaltung zu vereinbaren, der mindestens dem erwarteten Bedarf von sechs Monaten entspricht.
„In der oft emotional geführten Debatte um Lieferengpässe darf man die Relationen nicht außer Acht lassen. Immerhin 98,9 Prozent der Arzneimittel sind hierzulande sofort lieferfähig, und für weitere 0,8 Prozent ist ein identisches Austauschpräparat verfügbar“, sagte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.
Auf der Lieferunfähigkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) waren im Oktober dieses Jahres 35 antibiotische Arzneimittel gemeldet. Im Juni 2023 vor ALBVVG-Inkrafttreten waren es noch 166. Insgesamt stehen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland rund 83.000 Arzneimittel zur Verfügung, darunter rund 1.500 Antibiotikaprodukte.
„Die Lagerhaltung für Arzneimittel ist qualitativ auf einem sehr hohen Stand. Teils große Unterschiede zwischen einzelnen Herstellern beim Einhalten der Vorratspflichten zeigen jedoch, wie wichtig eine Datentransparenz für Lagerbestände und Abgabeprognosen ist – für das BfArM, die Arzneimittelhersteller und die Krankenkassen“, so Baas.
Eine Prüfung hat nach Aussagen der TK ergeben, dass der Mindestvorrat bereits zu etwa 80 Prozent eingehalten wird. Die TK benennt in dem Report auch Handlungsfelder, um das bestehende System weiter zu verbessern. Ein regionales Mehrpartnermodell etwa soll dazu beitragen, besonders versorgungsrelevante Arzneimittel stärker abzusichern.
Nachbesserungsbedarf sieht die TK bei den Kinderarzneimitteln. Für diese dürfen aktuell keine Rabattvereinbarungen geschlossen werden. Gerade bei Kinderarzneimitteln seien Vorräte und Lagerbestände aber notwendig, um die Versorgung sicherzustellen. Hersteller sollten auch hier mit speziellen Lieferverträgen zur Lagerhaltung verpflichtet werden, hieß es aus der TK.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: