Vermischtes

Ramadan: Worauf Arbeitnehmer und Betriebe achten sollten

  • Mittwoch, 20. Juni 2012

Berlin – In einem Monat, am 20. Juli, beginnt der Ramadan, die 30-tägige Fastenzeit für Muslime. Beschäftigte, die in diesem Jahr während des Ramadans fasten wollen, sollten sich im Vorfeld von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hin, der Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung angehören.

Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis für Sunniten und Schiiten. Während des Ramadans verzichten Gläubige tagsüber auf das Essen und das Trinken. Das stellt im Hochsommer mit seinen hohen Temperaturen und seinen langen Tagen eine besondere Herausforderung dar.

 

Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze kann der Verzicht auf Trinken und Essen zu gesundheitlichen Problemen wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Erschöpfung und zu erhöhter Unfallgefahr wegen Konzentrationsstörungen führen. Auch wer wegen einer chronischen Erkrankung Medikamente einnimmt, sollte mit seinem behandelnden Arzt sprechen, bevor er die Einnahme aussetzt oder die Zeiten der Einnahme verändert.

Die Initiative hat eine Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“ erstellt. Sie gibt auf zwölf Seiten Hintergrundinformationen und Tipps für Führungskräfte und Präventionsexperten.

hil

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