Vermischtes

Ramadan kann Arzneimittelregime durcheinanderbringen

  • Montag, 6. Juni 2016

Berlin – Heute beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies allerdings trotzdem tun. Der Fastenmonat endet am 5. Juli. Muslime sollten während dieser Zeit nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medika­mente verzichten.

„Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagte der Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert. Besonders Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medika­menteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehöre, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollierten und auf die Symptome einer Über- und Unterzuckerung achteten.

„In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können“, rät die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Sie weist daraufhin, dass die Fastenregeln des Korans nicht für alle Arzneiformen gleich gelten: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstoße zum Beispiel nicht gegen die Fastenregeln und sei deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen würden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

hil

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