Politik

Rechnungshof kritisiert fehlende Kontrolle bei Förderung von Kurorten und Heilbädern in Bayern

  • Mittwoch, 21. März 2018
/Kzenon, stockadobecom
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München – Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat der Staatsregierung in München einen laxen Umgang mit Steuermitteln bei der Förderung von Kurorten und Heilbädern attestiert. Das geht aus dem neuen Jahresbericht 2018 hervor.

Für die Jahre 2015 bis 2018 sind demnach im Haushalt des Freistaats jährlich 1,8 Millionen Euro für das Förderprogramm eingestellt. Gefördert werden dabei unter anderem Infrastruktur- und sonstige Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität. Für die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise – das sogenannte VN-Verfahren – ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig. Es soll die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen überwachen.

„Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte bei der Förderung von Kurorten und Heilbädern seit Beginn des Förderprogramms im Jahre 2012 bis Ende Juli 2017 noch keinen Verwendungsnachweis abschließend geprüft“, kritisiert der Oberste Rechnungshof jetzt. Damit sei die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel seit Jahren nicht ausreichend sichergestellt.

Kritik auch am Ministerium

Die Kritik richtet sich auch an das Münchener Gesundheitsministerium. Dieses habe „gegen systematische Fehler im Fördervollzug nichts unternommen und die Förderrichtlinie immer wieder verlängert, ohne mögliche Erkenntnisse aus einer Prüfung der Verwendungsnachweise einzubeziehen“, heißt es in dem Bericht. 

Das Gesundheitsministerium in Bayern berichtet hingegen, dass das Förderprogramm „insgesamt erfolgreich“ sei. Außerdem habe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Mai 2016 mitgeteilt, dass sich die vom Obersten Rechnungshof bereits in der Vergangenheit geforderten Prüfungen „seit Februar 2016 in Umsetzung befänden“.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof reagiert darauf verärgert. „Das Landesamt hatte bei der Förderung von Kurorten und Heilbädern, die im Jahr 2012 begann, das VN-Verfahren erst nach Beanstandung durch den Obersten Rechnungshof eingerichtet. Systematische Fehler im Fördervollzug wurden vorher nicht erkannt“, kritisieren die Rechnungsprüfer.

Ungeachtet dessen habe das Gesundheitsministerium die Förderung immer wieder verlängert. Vier Jahre nach Start des Förderprogramms hatte das Landesamt aber immer noch keinen Verwendungsnachweis abschließend geprüft.

hil

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