Rechtsmedizin der Universitätsklinik Schleswig-Holstein erhält fast eine Million Euro pro Jahr

Kiel – Das Institut am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erhält vom Land künftig eine jährliche Finanzspritze von 970 000 Euro. Damit sei die Finanzierung der Rechtsmedizin dauerhaft gesichert, sagte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) heute bei einem Besuch des Instituts in Kiel.
Im neuen Hochschulmedizingesetz sei die Rechtsmedizin als gesetzliche Aufgabe fixiert worden. Die Rechtslage sei damit so klar wie nie zuvor. Mit der Sockelfinanzierung sollen unter anderem Leistungen vergütet werden, die die Strafverfolgungsbehörden beauftragt haben.
Dazu zählen beispielsweise Obduktionen, die den Ermittlern Aufschluss etwa über die Identität der Leiche, die Bestimmung von Todeszeitpunkt und -ursache geben können. „Das gehört zu unserem Kerngeschäft“, sagte die Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin, Johanna Preuß-Wössner. In Schleswig-Holstein hatte es nach Angaben des Sozialministeriums im vergangenen Jahr 564 gerichtliche Obduktionen gegeben (2015: 510).
Bisher seien die Leistungen, die das Institut für die schleswig-holsteinische Justiz erbracht hat, nicht auskömmlich finanziert, sagte UKSH-Vorstandschef Jens Scholz. Er freue sich, dass die Landesregierung nun die hohe Bedeutung der Arbeit anerkennt. „Mit einer funktionierenden, leistungsfähigen Rechtsmedizin erfüllt das UKSH eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.“ Auch im Bereich der Toxikologie – etwa bei Nachweisen von illegalen Rauschmitteln oder Alkohol – und spurentechnischen Untersuchungen ist das Institut aktiv.
Zudem betreibt das Institut eine Opferambulanz. Diese wurde nach Angaben von Preuß-Wössner bisher ehernamtlich betrieben. Jetzt gibt es dafür ebenfalls Geld vom Land. Die Ambulanz bietet unter anderem Opfern von Gewalt, die sich zunächst nicht für eine Anzeige entschließen können, eine zeitnahe und gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen sowie eine Spurensicherung an.
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