Politik

Alheit: Neues Gesetz sichert Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein

  • Mittwoch, 16. November 2016

Kiel – Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) hat im Landtag für ihren Gesetz­entwurf zur Hochschulmedizin geworben. Es biete den Rahmen für die Modernisierung der Hochschulmedizin im Land und sichere die Zukunft des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein mit seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck, sagte Alheit am Mittwoch in Kiel. Ziel sei es, die Spitzenmedizin im Land und das hohe Niveau der Aus­bildung zu stärken sowie das internationale Renommee zu erhalten. Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung in Parlamentsausschüsse über­wiesen.

Als unbegründet wies Alheit die Kritik des Marburger Bundes zurück, die ärztliche Berufsfreiheit werde durch das Gesetz eingeschränkt. Das vorgesehene Direktionsrecht betreffe nur Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten: „Keinesfalls werden die durch die Berufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte tangiert.“

„Wenn Ministerin Ahlheit es ernst meint mit der Freiheit des Arztberufs, redet sie nicht nur davon, sondern stellt das auch im Gesetzentwurf klar“, forderte der Vorsitzende des Marburger Bundes Schleswig-Holstein, Henrik Herrmann, nach der Rede Alheits. Im Gesetzentwurf sei nichts davon zu lesen, dass das Direktionsrecht keinesfalls in die garantierte Berufsfreiheit der Ärzte eingreife und dies auch nicht beabsichtigt gewesen sei. „Laut Entwurf sieht die Neuregelung vor, dass der Vorstand Ärztinnen und Ärzten im Klinikum Weisungen in Fragen der Krankenversorgung erteilen kann.“

Sprecher aller Parteien im Parlament betonten, die ärztliche Berufsfreiheit dürfe nicht angetastet werden. Der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat sagte, einen klarstellenden Satz könne man noch als „weiße Salbe“ ins Gesetz einfügen. Der CDU-Abgeordnete Volker Dornquast warnte, das Gesetz jetzt nicht in Windeseile durchs Parlament zu peitschen, nachdem eine von den Beteiligten akzeptierte Vorlage der Vorgänger­regie­rung jahrelang liegengeblieben sei.

„Angesichts der überragenden Bedeutung für die Krankenversorgung im Land bleibt das UKSH in seiner fusionierten Struktur unangetastet“, betonte Alheit. Aber die Standorte würden durch Schaffung zweier standortbezogener Campi als rechtlich unselbstständige Anstalten flexibler aufgestellt. Um Forschung und Lehre besser zu positionieren, werde der Vorstand in Zukunft durch zwei hauptamtliche Dekane verstärkt, der bisherige Medizin-Ausschuss abgeschafft. Eine neu geschaffene Universitätsmedizinversammlung werde in Zukunft die wissenschaftliche Arbeit beider Standorte koordinieren.

„Das Land wird mehr Verantwortung für das UKSH übernehmen“, sagte die Ministerin. Eine Gewährträgerversammlung mit Vertretern der beiden Ministerien für Finanzen sowie Wissenschaft und Gesundheit werde die Interessen des Landes in betriebs­wirt­schaftlichen und haushaltsrelevanten Fragen vertreten. Wegfallen werde im Gegenzug das doppelte Stimmrecht im Aufsichtsrat. Vorgesehen sei eine Stärkung der Arbeit­nehmer­rechte. Das trage zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Leitung und Belegschaft des Klinikums bei, sagte Alheit.

Die Aufgaben im Bereich der Rechtsmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens werden laut Gesetzentwurf dem Klinikum zukünftig als gesetzliche Aufgaben zuge­wiesen. Mögliche Defizite in der Rechtsmedizin bei aufwendigen Untersuchungen würden durch Landesmittel künftig ausgeglichen, kündigte die Ministerin an.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung