Referentenentwurf: Einzelheiten zur GKV-Finanzierung und zum Qualitätsinstitut

Berlin – Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarte Reform der Krankenkassenfinanzierung eingeleitet. Gleichzeitig hat sie damit begonnen, ein ebenfalls in den Koalitionsverhandlungen vereinbartes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ auf den Weg zu bringen. Dessen Aufgabe wird es sein, „sich wissenschaftlich mit der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität zu befassen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss die notwendigen Entscheidungsgrundlagen“ für die von ihm zu gestaltenden Maßnahmen zu liefern. Beides geht aus einem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ hervor. Er kursiert in Berlin.
Was die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anbelangt, so sieht der Entwurf einen paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finanzierenden Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent vor. Bisher zahlen Arbeitgeber 7,3 Prozent und Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Die Differenz von 0,9 Prozent macht ungefähr elf Milliarden Euro aus. Diese Summe soll durch „kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge“ allein der Arbeitnehmer gedeckt werden.
Kostensteigerungen tragen allein Arbeitnehmer
So werde der Wettbewerb in der GKV gestärkt, heißt es im Referentenentwurf. Damit Krankenkassen mit eher unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern keine Nachteile entstehen, wird für die Zusatzbeiträge ein Einkommensausgleich eingeführt. Versicherte mit höheren Einkommen werden deshalb in Zukunft höhere Zusatzbeiträge bezahlen müssen. Zudem werden Kostensteigerungen in der GKV demnächst allein von den Arbeitnehmern getragen.
Das hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, vor kurzem noch kritisiert. Auch die Opposition übte Kritik an den Plänen. „Die Arbeitgeber werden dauerhaft entlastet, die Versicherten zahlen die Zeche“, kritisierte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink.
Der Gesundheitsexperte der Linksfraktion, Harald Weinberg, warf der SPD vor, in der Koalition mit der Union ihre Pläne für eine gerechtere Gesundheitspolitik aufgegeben zu haben: „Die Krankenkassenreform wird die soziale Schieflage des Gesundheitssystems weiter verschärfen, denn wieder einmal werden Kostensteigerungen einseitig den Versicherten aufgebürdet.“
Qualitätsinstitut: Kritik von der Krankenhausgesellschaft
Kritik gab es auch am geplanten neuen Institut. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärte: „Die Krankenhäuser erwarten von dem geplanten amtlichen Qualitätsinstitut die Versachlichung der Qualitätsdiskussion. Mit dem Institut sollten vor allem die von den Krankenkassen erstellten unzulänglichen Krankenhausvergleiche ad absurdum geführt werden.“
Der Referentenentwurf sieht hier vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss ein fachlich unabhängiges Institut errichtet, dessen Träger er ist. Dies soll in Form einer Stiftung geschehen.
Das Institut soll unter anderem Indikatoren und Instrumente zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität erarbeiten, sich um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung und deren Dokumentation kümmern und dazu beitragen, dass Ergebnisse der Qualitätssicherung „in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form“ veröffentlicht werden. So ist vorgesehen, vergleichende Übersichten zur Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung zu erstellen.
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