Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abermals verschoben

Berlin – Der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, sei in entscheidenden Fragen mit dem GKV-Spitzenverband noch keinen Einigung erfolgt. Der Termin wird daher um drei Monate nach hinten geschoben.
Der Bewertungsausschuss hatte vorgestern einen neuen Zeitplan aufgestellt. Der weiterentwickelte EBM soll danach zum 1. April 2020 in Kraft treten. Die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Zudem wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet, der jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln soll.
Nachdem der Termin für den Start der EBM-Reform bereits mehrmals verschoben werden musste, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt. Die Positionen beider Seiten liegen darin teilweise weit auseinander, sodass weitere Beratungen und Berechnungen nötig sind.
Im Fokus der Reform steht laut KBV die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Sie wird an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Auch das für die Punktzahlbewertungen notwendige kalkulatorische Arztgehalt muss weiterentwickelt werden. Außerdem werden die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt.
Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Geldern zwischen den Arztgruppen führt. Die KBV erwartet zudem, dass die Krankenkassen für die neue Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, wie es heute hieß.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: