Ärzteschaft

Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abermals verschoben

  • Donnerstag, 12. September 2019
/Bacho Foto, stock.adobe.com
/Bacho Foto, stockadobecom

Berlin – Der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kommt nicht wie ge­plant zum 1. Januar 2020. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, sei in entscheidenden Fragen mit dem GKV-Spitzenverband noch keinen Einigung erfolgt. Der Ter­min wird daher um drei Monate nach hinten geschoben.

Der Bewertungsausschuss hatte vorgestern einen neuen Zeitplan aufgestellt. Der weiter­entwickelte EBM soll danach zum 1. April 2020 in Kraft treten. Die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Zudem wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) einge­schal­tet, der jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern ver­mitteln soll.

Nachdem der Termin für den Start der EBM-Reform bereits mehrmals verschoben werden musste, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vor­ge­legt. Die Positionen beider Seiten liegen darin teilweise weit auseinander, sodass wei­tere Beratungen und Berechnungen nötig sind.

Im Fokus der Reform steht laut KBV die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeuti­schen Leistungen im EBM. Sie wird an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arzt­gruppen angepasst. Auch das für die Punktzahlbewertungen notwendige kalkulatorische Arztgehalt muss weiterentwickelt werden. Außerdem werden die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt.

Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Gel­dern zwischen den Arztgruppen führt. Die KBV erwartet zudem, dass die Krankenkassen für die neue Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zusätzliche Finanzmittel bereit­stellen, wie es heute hieß.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung