Ärzteschaft

Einigung bei EBM-Reform

  • Mittwoch, 11. Dezember 2019
/photocrew, stockadobecom
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband ha­ben sich heute in Berlin auf eine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) geeinigt. Die Reform, die unter der Vorgabe der Punktsummen- und Ausgabenneutralität stand, kann damit am 1. April 2020 in Kraft treten.

Auf das Honorar der meisten Vertragsärzte wird sich die Reform der KBV zufolge kaum auswirken. Es sei gelungen, die sprechende Medizin besser abzubilden, erklärte der Vor­standsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, in einer Videobotschaft. Das gehe zwar „ein bisschen“ zulasten der technischen Fächer. Zu übermäßigen Verwerfungen werde es aber nicht kommen. „Das muss man als kleinen Erfolg werten“, sagte Gassen.

Auf das nächste Jahr verschoben wurde die angestrebte höhere Vergütung für Hausbesu­che. Die Kassen hatten verlangt, die Honorarerhöhung über eine Kürzung der Versicher­ten­pauschale zu finanzieren.

„Das konnten wir in keinem Fall akzeptieren, weil das insbesondere im hausärztlichen Bereich zulasten der Versorger gegangen wäre“, betonte der stellvertretende KBV-Vorsit­zen­de Stephan Hofmeister im selben Videointerview. Der GKV-Spitzenverband habe nach hartem Ringen den Punkt aus dem Erweiterten Bewertungsausschuss zurückgezogen. Im nächsten Jahr werde man sich dem Thema Hausbesuche dann separat zuwenden, kün­dig­te Hofmeister an.

Ambulantes Operieren, Sachkosten und Arztlohn

„Wir sind froh, dass wir die EBM-Reform jetzt abgeschlossen haben“, sagte Gassen. Unbe­friedigend bleibe, dass die Reform ausgabenneutral und ohne frisches Geld gestaltet wer­den musste. Zudem seien viele Punkte bei der aktuellen EBM-Reform noch nicht abge­han­delt worden.

„Wir werden uns im nächsten Jahr mit dem ambulanten Operieren auseinandersetzen und uns die Sachkostenpauschalen ansehen“, kündigte Gassen an. Das seien Bereiche, in de­nen aus Versorgungssicht Änderungen notwendig seien, die aber nicht unter dem Diktat einer Punktsummenneutralität zu erreichen seien. Auch beim kalkulatorischen Arztlohn gebe es erheblichen Nachholbedarf.

Eigentlich sollte die EBM-Reform bereits im Januar 2020 wirksam werden. Weil sich KBV und Krankenkassen aber in wesentlichen Fragen nicht einigen konnten, wurde der Termin auf April verschoben. Insbesondere die höhere Vergütung von Hausbesuchen war bis zu­letzt heftig umstritten.

Der KBV zufolge ging es bei der EBM-Reform in erster Linie darum, die Bewertung der ärzt­lichen und psychotherapeutischen Leistungen an die aktuelle Kostenstruktur anzu­passen. KBV und GKV-Spitzenverband hatten bereits im Jahr 2012 vereinbart, den EBM zu überarbeiten. Außerdem schrieb der Gesetzgeber zwischenzeitlich vor, die sprechende Me­dizin zu fördern und im Gegenzug die Bewertung von technischen Leistungen zu sen­ken.

Vertreterversammlung lehnt ausgabenneutrale Reformen ab

Bei der KBV-Vertreterversammlung am 6. Dezember hatte Gassen die grundsätzliche Wei­gerung der Krankenkassen kritisiert, zusätzliche Mittel für den kalkulatorischen Arztlohn bereitzustellen.

Die Vertreterversammlung beschloss, EBM-Reformen, die unter dem Vorbehalt einer Punktzahlneutralität stehen, grundsätzlich abzulehnen. Allerdings sei eine Beteiligung des KBV-Vorstands an der Umsetzung der aktuellen Reform notwendig, hieß es dort.

HK

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