Politik

Reform soll Grundstein für eigenverantwortliche Behandlung in der Physiotherapie legen

  • Dienstag, 27. Oktober 2026
/Production Perig, stock.adobe.com
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Berlin – Die schwarz-rote Koalition will die Ausbildung in der Physiotherapie und weiterer Gesundheitsberufe reformieren. Ziel ist eine Modernisierung der Ausbildung und eine Steigerung der Attraktivität. Das Gesetz soll den Grundstein legen, damit Physiotherapeuten in Zukunft eigenständig behandeln können.

Das bislang geltende Masseur- und Physiotherapeutengesetz von 1994 sei „nicht mehr zeitgemäß“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Novelle sieht eine Teilakademisierung der Physiotherapie vor – künftig sollen sowohl eine Ausbildung als auch ein entsprechendes Studium möglich sein. Grundlage können sowohl ein Schulabschluss als auch eine vorherige Physiotherapieausbildung sein. Die hochschulische Ausbildung soll über die berufsfachschulische Ausbildung hinausgehen.

„Besonders zu betonen ist, dass damit die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Physiotherapie verbunden ist“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies könne „perspektivisch zu einer Heilmittelerbringung in der Physiotherapie im Direktzugang führen“.

Bei der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Physiotherapie handelt es sich dem Wortlaut des Entwurfs zufolge „um ein zentrales Element im Hinblick auf die Teilakademisierung in der Physiotherapie“. Diese habe zudem Relevanz für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe insgesamt und in der interprofessionellen Zusammenarbeit.

Ein Diskussionsthema ist seit langem immer wieder das Schulgeld in den Gesundheitsberufen und die fehlende festgelegte Vergütung. Beides will die Bundesebene nun zumindest grob regeln. Mit dem Entwurf soll das Schulgeld flächendeckend bundesweit für die Auszubildenden abgeschafft werden. Die Schulkosten sollen stattdessen die Länder tragen, wie es heißt.

Darüber hinaus ist eine verpflichtende Zahlung einer „angemessenen Ausbildungsvergütung“ ab dem 1. Januar 2029 vorgesehen. Die Vergütung sollen zwar grundsätzlich die Träger der praktischen Ausbildung bezahlen. Teile werden aber von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenfinanziert.

Neben der Physiotherapie will das BMG eine neue moderne berufsfachschulische Ausbildung in der Medizinischen Massagetherapie einführen. Anpassungen sind im Referentenentwurf auch bei der Ernährungstherapie und Diätassistenzen enthalten.

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