Ärzteschaft

Reformempfehlungen an künftige Regierung für öffentliches Gesundheitswesen

  • Dienstag, 17. Dezember 2024
/Thanadon88, stock.adobe.com
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Berlin – Die künftige Bundesregierung sollte die Gesundheitspolitik nach Ansicht einer Fachgesellschaft bevölkerungsmedizinisch neu ausrichten.

Bislang würden dringend nötige Reformen durch den Fokus des Bundesgesundheitsministeriums auf klinisch-medizinische Versorgung sowie fehlende strategische Kohärenz und Führung verhindert, heißt es in Empfeh­lungen der Deutschen Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit und Bevölkerungsmedizin (DGÖGB).

Zentrale Aufgabe der neuen Regierung sei es, ein funktionsfähiges und zuverlässiges öffentliches Gesund­heitswesen zu schaffen.

Zu den Empfehlungen der Fachgesellschaft zählt unter anderem die Einführung eines oder einer Beauftragten für Bevölkerungsgesundheit. Diese Position wird in Anführungszeichen als „Ärztin/Arzt der Nation“ beschrieben. Als Schnittstelle zwischen Staat, Medizin und Öffentlichkeit solle diese Person „die ranghöchste Regierungs­beratung“ in allen Fragen der Bevölkerungsgesundheit übernehmen, heißt es.

Mit Blick auf das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schlägt die Fachgesellschaft eine grundlegend andere Umsetzung vor. Neben den Institu­tio­nen, die bisher integriert werden sollen – die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teile des Robert-Koch-Instituts (RKI) –, sollten demnach weitere, bisher weitgehend voneinander unabhängig arbei­tende Behörden eingebunden werden, wie etwa das Umweltbundesamt.

„Ein solches Bundesinstitut müsste ressortübergreifend arbeiten können und direkt beim Kanzleramt angesiedelt sein, um Gesundheit wirksam als Querschnittsthema in allen Politikfeldern zu etablieren“, schreibt die Fachge­sellschaft.

Außerdem solle das BIÖG nach deren Vorstellung als selbstverwaltete Körperschaft öffentlichen Rechts aufge­stellt sein, da dies am besten Unabhängigkeit von direkter politischer Einflussnahme gewährleiste und partizi­pative Entscheidungsprozesse ermögliche. „Eine solche Einrichtung könnte sowohl ministerielle als auch selbst­gewählte Prioritäten bearbeiten.“

Die DGÖGB kritisierte erneut die Umstrukturierungspläne Lauterbachs für BZgA und RKI, diese würden eine weitere Schwächung des öffentlichen Gesundheitswesens bedeuten. Hinzu kommt das Auslaufen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst 2026. „Diese Entwicklungen gefährden die Leistungsfähigkeit des Öffent­lichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und die Zukunft der Gesundheitsvorsorge in Deutschland“, heißt es.

Als zentrale große Herausforderungen sieht die Fachgesellschaft gesundheitliche Ungleichheit, Klimawandel und Digitalisierung. Um diese zu bewältigen, sei eine stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen erforder­lich.

Das bisherige öffentliche Gesundheitssystem wird als fragmentiert beschrieben, es behindere eine wirksame und koordinierte Gesundheitspolitik. „Nur ein integriertes Öffentliches Gesundheitswesen, das soziale, ökologische und technologische Dimensionen einbezieht, kann zukunftsfähige Lösungen hervorbringen.“

Weiter empfiehlt die DGÖGB, dass gesundheitspolitische Entscheidungen erkennbar auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren müssten. Zudem sollten Digitalisierung und Datenaustausch verbessert werden.

ggr

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