Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Hannover – Auf die Regeln für das Silvesterfeuerwerk hat Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) hingewiesen. „Wer unvorsichtig mit Knallkörpern und Raketen hantiert oder illegale Produkte verwendet, kann sich und andere verletzen oder erhebliche Sachschäden verursachen“, warnte sie und appellierte an Verbraucher und Händler, sich an die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes zu halten.
Danach dürfen Sylvesterknaller und -rakteten – in der Amtssprache „Kleinfeuerwerk der Klasse II“ genannt – nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig.
Fünf einfache Verhaltensregeln empfiehlt der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber (CSU): nur Originalware verwenden und keine eigenen Basteleien vornehmen, Feuerwerkskörper nach dem Zünden sofort wegwerfen, nie in Personengruppen werfen, Raketen senkrecht abschießen und auf genügend Abstand achten. „Raketen und Böller sind kein Spielzeug. Achten Sie auf Ihre Kinder, brennen Sie Feuerwerke besonnen ab und entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß. So kann den Kleinsten nichts passieren und gleichzeitig wird die Umwelt geschont“, betonte Huber.
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