Politik

Regierung: Medikamentöse Tabakentwöhnung wird auch weiterhin nicht von der GKV bezahlt

  • Donnerstag, 16. Januar 2014

Berlin – Medikamente zur Raucherentwöhnung sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesent­­lichen durch die private Lebensführung bedingt ist. Deshalb ist jeder Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksachen-Nummer 18/234) und bekräftigte damit den im § 34 Sozialgesetzbuch V festgeschriebenen Ausschluss sogenannter Lifestyle-Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Gesetzgeber verletze seinen Gestaltungsspielraum nicht, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der GKV Leistungen ausschließe, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienten. Die Tagestherapiekosten für Medikamente zur Raucherentwöhnung lägen zudem in einem Bereich, den Versicherte auch wegen der eingesparten Kosten für Zigaretten selbst finanzieren könnten.

Der Bundesregierung zufolge liegt darüber hinaus kein Verstoß gegen den Gleichheits­grundsatz vor, wenn die Kosten der medikamentösen Therapie einer Opiatabhängigkeit von der GKV erstattet würden, die der medikamentösen Therapie einer Nikotinab­hängigkeit jedoch nicht, „weil hier keine im Wesentlichen gleichen Sachverhalte vorliegen“.

Bei der Tabakentwöhnung komme es vor allem auf die persönliche Motivation zum Rauchverzicht an, schreibt die Bundesregierung weiter. Medikamentöse Maßnahmen könnten allerdings unter Umständen eine zusätzliche Unterstützung darstellen, die jedoch individuell mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden müssten.

„Die Antwort der Bundesregierung kann ich nur als zynisch empfinden“, kommentiert der drogenpolitische Sprecher der Links-Fraktion, Frank Tempel. „Es ist nicht so, dass der Regierung der aktuelle Wissensstand nicht bekannt wäre, nur spielt dieser für ihre Argumentation und ihr Handeln offenbar überhaupt keine Rolle.“ Wirksame Arzneimittel gegen schwere Erkrankungen per Gesetz von der Erstattung auszuschließen, sei rechtlich absurd und für die Betroffenen eine Katastrophe.

„Das gewandelte Bild von Abhängigkeitserkrankungen muss endlich auch die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen“, so Tempel. „Es gibt keinen Grund, sie anders zu behandeln als andere Krankheiten. Es käme ja auch niemand auf die Idee, eine Therapie gegen Diabetes oder Gefäßerkrankungen nicht zu bezahlen, weil das Verhalten des Einzelnen mit zu ihrer Entstehung beigetragen hat.“

fos

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