Politik

Regierung plant bundeseinheitliche Regeln für Lockerung des Arbeitszeitgesetzes

  • Dienstag, 7. April 2020

Berlin – In zahlreichen Bundesländern sind die Arbeitszeitvorschriften für bestimmte Tätigkeiten wegen der Coronakrise bereits gelockert worden. Die Bundesregierung will nun einen „bundeseinheitlichen Rahmen“ dafür schaffen. Sie werde „zeitnah eine Rechts­verordnung erlassen“, wie das Bundesarbeitsministerium heute mitteilte. Laut Arbeits­zeit­gesetz ist dies „in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ zulässig – allerdings nur zeitlich befristet.

Die geplante Verordnung solle bis Ende Juni gelten, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf den Referentenentwurf. Die geltenden Vorschriften können laut Ministerium für Tätigkeiten gelockert werden, die „wegen der COVID-19-Epidemie notwendig sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern“.

Es gehe um Ausnahmen von Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten sowie vom grund­sätz­lichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, so das Ministerium. Laut Handelsblatt darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.

„Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, zitierte das Blatt aus dem Entwurf. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden.

Das Ministerium erläuterte, bereits Ende März sei Paragraf 14 Absatz 4 des Arbeits­zeitge­setzes in Kraft getreten, der Basis für die geplante Verordnung sei. Das Bundesministeri­um für Arbeit und Soziales ist damit zeitlich befristet ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit im aktuellen außergewöhnlichen Notfall, der bundesweite Auswirkungen hat, bundeseinheitliche Ausnahmen zu erlassen.

Die geplante Verordnung sei „ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren“, kritisierte die Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken, Susanne Ferschl, gegenüber dem Handelsblatt. Statt die Arbeitsbedingungen für die „Helden“ in den systemrelevanten Berufen beispielsweise durch mehr Personal oder durch den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, würden die ohnehin schon über­lasteten Beschäftigten „wie Zitronen ausgequetscht“.

„Gesundheitsschutz ist derzeit das Wichtigste“, sagte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke der Zeitung. Dies werde konterkariert, wenn jetzt ohnehin am Anschlag arbeitenden Beschäftigten die notwendigen Ruhepausen genommen würden. „Wir müssen sehen, dass wir die Arbeit auf mehr Schultern verteilen“, forderte die Grünen-Politikerin. Es gebe ja durchaus die Möglichkeit und auch Bereitschaft, dass Kurzarbeiter oder Studierende beispielsweise im Supermarkt aushelfen.

afp

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