Politik

Pflegekammer für Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen Schichtdiensten

  • Mittwoch, 26. August 2020
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Hannover – Einen verbesserten Arbeitsschutz für Pflegefachpersonal fordert die Pflege­kammer Niedersachsen. Dabei geht es um die Ruhezeit zwischen zwei Schicht­diensten. Die Kammer spricht sich für mindestens elf Stunden Ruhepause ohne Einschränkungen aus.

„Häufig liegen nur neun Stunden Ruhepause zwischen zwei Diensten“, kritisierte die Prä­sidentin der Pflegekammer, Nadya Klarmann. Zwar sehe das Arbeitszeitgesetz elf Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung vor. Doch diese gesetzliche Ruhezeit könne in Krankenhäu­sern und Pflegeeinrichtungen auf zehn Stunden verkürzt werden.

Tarifvertragliche Regelungen machten sogar eine Verkürzung auf neun Stunden möglich. „Abzüglich von Arbeitswegen schmilzt die Ruhezeit schnell noch weiter dahin“, so Klar­mann. Sie kritisierte, Pflegende fühlten sich bezüglich des Arbeitsschutzes „nur als Men­schen zweiter Klasse“.

Die Ruhepausenregelung sei aber nur ein Element dabei, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. „Pflegefachpersonen, die jeden Tag das System am Laufen halten, brauchen ver­nünftige Arbeitsbedingungen, angefangen von garantierten Ruhezeiten von mindestens elf Stunden, ein Ende von Zwölf-Tage-Schichten, ein am tatsächlichen Pflegebedarf be­messenes Personalbemessungsinstrument bis hin zu attraktiven Löhnen“, zählte die Kammerpräsidentin auf.

hil

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