Pflegekammer für Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen Schichtdiensten

Hannover – Einen verbesserten Arbeitsschutz für Pflegefachpersonal fordert die Pflegekammer Niedersachsen. Dabei geht es um die Ruhezeit zwischen zwei Schichtdiensten. Die Kammer spricht sich für mindestens elf Stunden Ruhepause ohne Einschränkungen aus.
„Häufig liegen nur neun Stunden Ruhepause zwischen zwei Diensten“, kritisierte die Präsidentin der Pflegekammer, Nadya Klarmann. Zwar sehe das Arbeitszeitgesetz elf Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung vor. Doch diese gesetzliche Ruhezeit könne in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auf zehn Stunden verkürzt werden.
Tarifvertragliche Regelungen machten sogar eine Verkürzung auf neun Stunden möglich. „Abzüglich von Arbeitswegen schmilzt die Ruhezeit schnell noch weiter dahin“, so Klarmann. Sie kritisierte, Pflegende fühlten sich bezüglich des Arbeitsschutzes „nur als Menschen zweiter Klasse“.
Die Ruhepausenregelung sei aber nur ein Element dabei, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. „Pflegefachpersonen, die jeden Tag das System am Laufen halten, brauchen vernünftige Arbeitsbedingungen, angefangen von garantierten Ruhezeiten von mindestens elf Stunden, ein Ende von Zwölf-Tage-Schichten, ein am tatsächlichen Pflegebedarf bemessenes Personalbemessungsinstrument bis hin zu attraktiven Löhnen“, zählte die Kammerpräsidentin auf.
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