Regierung will Mehrleistungsabschläge und Versorgungszuschläge verlängern
Berlin – Sowohl die Mehrleistungsabschläge als auch die Versorgungszuschläge im stationären Bereich sollen über das Jahr hinaus verlängert werden. Das geht aus einem Änderungsantrag hervor, den Union und SPD an das erste Pflegestärkungsgesetz anhängen wollen.
Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung“ hatte die schwarz-gelbe Koalition im vergangenen Jahr einen Versorgungszuschlag für alle Krankenhäuser in Höhe von einem Prozent für das Jahr 2013 sowie von 0,8 Prozent für das Jahr 2014 beschlossen. Bis 2014 blieben zudem die Mehrleistungsabschläge in Höhe von 25 Prozent bestehen.
Beide Regelungen werden nun „bis zu einer differenzierenden Anschlussregelung zur Mengensteuerung auf unbestimmte Zeit verlängert“, heißt es in dem Änderungsantrag. Die Verlängerung soll dabei aufkommensneutral erfolgen. Anstelle der bisherigen gesetzlich fixierten Zuschlagshöhe soll dafür die Höhe des Zuschlags jährlich neu durch die Vertragsparteien auf Landesebene in Abhängigkeit von der Summe der voraussichtlichen Mehrleistungsabschläge im Land vereinbart werden. Dabei eintretende Fehleinschätzungen sollen im Folgejahr ausgeglichen werden.
Die Regelung soll am Tag nach der dritten Lesung des Gesetzes in Kraft treten, voraussichtlich am 17. Oktober.
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