Politik

Marburger Bund und Deutscher Pflegerat fordern Erhalt der Versorgungszuschläge

  • Donnerstag, 9. Oktober 2014
Uploaded: 14.03.2014 18:11:35 by mis
dpa

Berlin - Der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Pflegerat (DPR) haben die Pläne der Bundesregierung kritisiert, den gesetzlich festgelegten Versorgungszuschlag für Krankenhäuser auslaufen zu lassen. Konkret sehen die bisherigen Koalitionspläne vor, dass der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent der Krankenhausentgelte zum Ende des Jahres 2014 ausläuft und durch Vereinbarungen auf Landesebene mit den sogenannten Mehrleistungsabschlägen verrechnet wird.

„Dadurch würden den Krankenhäusern im Jahresvergleich bis zu 500 Millionen Euro entzogen, die erst 2013 als Teil eines Hilfspakets beschlossen wurden“, kritisieren MB und DPR. Denn überall dort, wo weniger oder gar keine Mehrleistungen erbracht würden, könne der Wegfall des Versorgungszuschlages nicht ausgeglichen werden – finanzielle Defizite seien dann unvermeidbar.

Beide Verbände fürchten, dass die Krankenhäuser eine solche Minderung der Vergütung durch Einsparungen von mehreren tausend Pflege- und Arztstellen kompensieren würden.  „Ein derartiger Stellenrückgang wird den Leistungsdruck der Beschäftigten weiter erhöhen und die Krankenhausversorgung erheblich verschlechtern“, warnen MB und DPR.

„In den Krankenhäusern fehlt es überall an Personal. Wenn jetzt noch finanzielle Mittel entzogen werden, auf denen die Finanzierung der Kliniken basiert, wird sich das Problem weiter verschärfen“, kritisierte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Solange die Arbeiten der Bund-Länder-Kommission an der geplanten Finanzierungs­reform noch nicht abgeschlossen seien, beständen die Gründe für den pauschalen Versorgungszuschlag unverändert fort.

„Wir brauchen mehr Geld für Pflegepersonal und Hebammen in den Krankenhäusern und nicht weniger“, betonte der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus. „Allein in der Pflege müssten zusätzlich 50.000 Stellen eingerichtet werden, um den bestehenden Mangel an Pflegefachkräften auszugleichen.“

Die Bundesregierung will die Regelungen an das erste Pflegestärkungsgesetz anhängen. Sie sollen am Tag nach der dritten Lesung des Gesetzes in Kraft treten, voraussichtlich am 17. Oktober.

fos

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