Ärzteschaft

Regierungspläne zum Hautkrebsscreening sorgen weiter für Debatte

  • Montag, 4. Mai 2026
/picture alliance, GEORG HOCHMUTH, APA, picturedesk.com
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Berlin – In der Diskussion um Einsparpläne der Bundesregierung in der Gesundheitsversorgung steht das Hautkrebsscreening weiter in der Diskussion. In einem Podcast des heute journals räumte der stellvertretende Vorsitzende der GKV-Finanzkommission, Ferdinand Gerlach, mit dem Missverständnis auf, dass es um eine vollständige Abschaffung geht.

Gerlach betonte, dass die Finanzkommission nicht empfehle, das Hautkrebsscreening vollständig zu streichen, sondern es weiterzuentwickeln. Es sollte vulnerablen Gruppen, aber nicht mehr anlasslos für alle auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehen. Das sieht auch der Kabinettsentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedet hat.

Demnach soll der G-BA die derzeitige, in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie geregelte Hautkrebsfrüherkennung auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten (opportunistischen) Screenings für definierte Risikogruppen und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen überprüfen.

Gerlach zufolge ist die Früherkennungsuntersuchung für alle ab 35 Jahre im Abstand von zwei Jahren deutlich zu ineffektiv für den betriebenen Aufwand. „Es gibt Wartezeiten in den Hautarztpraxen. Die gibt es unter anderem deshalb, weil dort Hautärzte damit beschäftigt sind, Gesunde zu untersuchen“, sagte er. „Wir brauchen etwa 600 bis 900 Haus- und Hautärzte pro Tag in Vollzeit, nur um diese Gruppe, die jetzt schon versorgt wird, zu untersuchen“, so Gerlach.

Es gebe darüber hinaus weltweit Studien zu dem Thema und keine von ihnen habe ergeben, dass ein solches anlassloses Hautkrebsscreening für alle sinnvoll sei. „Alle Länder außer uns in der ganzen Welt haben sich dagegen entschieden“, so Gerlach. Auch Australien, wo die Sonneneinstrahlung viel höher sei und es mehr Hautkrebs gebe.

„Der Grund ist einfach, dass wir in der gleichen Zeit viel gezielter Patienten versorgen können“, so der Experte. Andere Patientinnen und Patienten – zum Beispiel mit Schuppenflechte oder Neurodermitis – erhielten keine Termine, kritisierte er.

„Wir müssen uns fragen – und das ist ein Gesamtproblem in unserem Gesundheitssystem – wo wollen wir die Mittel und die Zeit, die ärztliche Arbeitszeit, so einsetzen, dass wir möglichst viel Gesundheit erreichen“, betonte Gerlach.

Eine andere Auffassung vertrat in dem Podcast die Dermatologin und Autorin Yael Adler. „Wir haben es ja auch nach Corona gesehen, wo die Leute ihre Vorsorgen ein bisschen pausiert haben. Da gab es schwerere und fortgeschrittenere Befunde. Und das kann natürlich beim schwarzen Hautkrebs ganz fatal sein“, sagte sie.

Zudem würden Ärztinnen und Ärzte, die nach der Reform keine Früherkennungspatienten mehr hätten, nicht mehr in fortschrittliche Diagnostiksysteme investieren – zum Beispiel in solche, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiteten, warnte sie.

Eine Weiterentwicklung statt einer Streichung fordert die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). „Das gesetzliche Hautkrebsscreening muss bestehen bleiben und soll qualitativ weiterentwickelt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Fachgesellschaft zusammen mit anderen Verbänden.

Angesichts eklatant steigender Erkrankungszahlen beim Melanom und noch mehr beim hellen Hautkrebs sowie der demografischen Entwicklung sei eine Kostenexplosion nur dann zu verhindern, wenn der Hautkrebs zu einem frühen Zeitpunkt erkannt und behandelt werde.

Risikogruppen sollten den Fachverbänden zufolge in Zukunft stärker in den Blick genommen werden – es sei „ein strukturiertes und organisiertes Programm mit Einladungsmanagement, Dokumentation, verbindlichen Qualitätskriterien und wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln“, so die Forderung. 

hil

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