Ärzteschaft

Regressstreit um Allergen­medikamente

  • Mittwoch, 16. Februar 2022
/Microgen, stock.adobe.com
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Neumünster/Essen – Ärzteverbände und die Krankenkasse Viactiv streiten über drohende Regresse we­gen der Ver­ordnung von Arzneimitteln für Allergiepatienten, die eine spezifischen Immuntherapie (SIT) erhalten.

„Die Viactiv verlangt, dass die belangten Ärzte diese Allergenmedikamente aus eigener Tasche bezahlen müssen, weil diese nicht zugelassen seien“, monierte der Ärzteverband Deutscher Allergologen (ÄDA).

Die Krankenkassen wies in einer Stellungnahme die Vorwürfe zurück und spricht von „verleumderischen und diffamierenden Tendenzen“. Aus Sicht der Viactiv seien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der an­gesprochenen Allergen-Medika­mente behördlicherseits nicht nachgewiesen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Arzneimittelzulassungsbehörde veröffentliche im September/Oktober jeden Jahres eine Liste der Therapieallergene, die keine Zulassung hätten, schreibt die Kasse. Therapie­allergene, die laut Therapieallergene-Verordnung (TAV) über keine gültige Zulassung verfügten, könnten nicht zulasten der Krankenkassen verordnet werden.

„Daher haben wir 461 Prüfanträge für The­rapieallergene ohne Zulassung für das Jahr 2020 an die zu­ständigen Prüfungsstellen verschickt“, erläu­terte die Krankenkasse.

Dies bringt die Ärzteverbände auf, sie sehen die Frage der Verordnungsfähigkeit ganz anders: „Alle in Deutschland erhältlichen Allergenlösungen sind vom Paul-Ehrlich-Institut zur Behandlung freigegeben (verkehrsfä­hig) und dürfen auch gesetzlich versicherten Patienten rezeptiert werden“, erklärte Norbert Mülleneisen vom Allergie- und Asthmazentrum in Leverkusen und Vorsitzender des Berufsverbandes der Pneumolo­gen in Nordrhein.

Auch der HNO-Verbandsvorsitzende Heinrich betont, alle sogenannten TAV-Präparate, um die es in dem Streit gehe, seien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Der Präsident des ÄDA, Ludger Klimek aus Wiesbaden, empfiehlt den angeschriebenen Ärzten, sich gegen die Forderung der Kasse zu wehren und sagt den betroffenen Patienten und Ärzten Unterstützung zu.

„Das Verhalten der Viactiv verhindert die wirksamste und nachhaltigste Behandlungsform allergischer Erkrankungen. Die Patienten haben ein Recht auf diese Therapie und ihre Ärzte müssen darauf vertrauen dürfen, dass die Krankenkassen ihrer Verpflichtung der Kostenübernahme nachkommen“, betonte er.

hil

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