Rehabilitation: Neues Formular 61 kann ab März bestellt werden
Berlin – Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen und dafür direkt das Formular 61 nutzen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation sei dann nicht mehr erforderlich, die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung entfalle.
Die Reha-Verordnung selbst erfolgt künftig direkt und ohne Umweg mit Formular 61. Es wurde laut KBV überarbeitet und auf drei Seiten gekürzt. Weggefallen sind dabei unter anderem die erforderlichen Angaben zu den bisherigen Maßnahmen der Krankenbehandlung. „Alles in allem sollte das Ausfüllen von Muster 61 damit zukünftig schneller gehen“, heißt es dazu aus der KBV.
Das alte Formular 61 ist ab April ungültig. Die neuen Papiervordrucke können Praxen ab März auf ihrem regulären Bezugsweg bestellen, zum Beispiel bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen(KV) oder Druckerei. Gleichzeitig werden die Softwarehäuser das neue Formular 61 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal 2016 bereitstellen. Das Formular kann damit ab April ebenfalls elektronisch ausgefüllt und bedruckt werden.
Um die speziellen Kenntnisse in der Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit zu erweitern und zu vertiefen, soll es Fortbildungsveranstaltungen der KVen geben. Die KBV plant zudem, über ihr Fortbildungsportal eine zertifizierte Online-Fortbildung anzubieten.
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