Ärzteschaft

Reinhardt appelliert, Steuern auf Tabak und Alkohol für Prävention zu nutzen

  • Donnerstag, 2. Juli 2026
Klaus Reinhardt
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer /picture alliance, Elisa Schu

Berlin – Neue oder höhere Steuern auf Alkohol und Tabak müssen aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) gezielt in gesundheitliche Präventionsmaßnahmen fließen.

„Die Mehreinnahmen dürfen nicht im allgemeinen Bundeshaushalt aufgehen. Sie müssen zweckgebunden und unmittelbar in die Gesundheitsversorgung und in eine bessere Prävention fließen“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Prävention halte Menschen gesund und entlaste das Gesundheitssystem mittel- und langfristig.

„Wer heute in wirksame Prävention investiert, verhindert morgen vermeidbare Krankheitslasten und die damit verbundenen Kosten“, so Reinhardt. Die Bundesärztekammer begrüße grundsätzlich höhere Steuern auf Alkohol und Tabak. Bei Alkohol sei es aber wichtig, alle alkoholischen Getränke zu besteuern, nicht nur gewisse Gruppen.

Maßnahmen wie die Teillegalisierung von Cannabis liefen einer konsequenten Präventionspolitik indes entgegen, so Reinhardt. Der Deutsche Ärztetag hatte sich daher klar für deren Rücknahme ausgesprochen. Doch dabei allein darf es laut Reinhardt nicht bleiben. Eine wirksame Suchtpolitik müsse legale und illegale Drogen gleichermaßen in den Blick nehmen.

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Tabaksteuer, und auch höhere Steuern auf Alkohol sollen ab 2027 kommen. Zudem soll eine Zuckersteuer eingeführt werden. Zuständig für die Steuergesetzgebung ist das Bundesfinanzministerium (BMF).

kna

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