Reinhardt dringt erneut auf Neuregelung der Suizidbeihilfe

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, dringt weiterhin auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe. Ein derzeit ungeregelter Zustand, der auch für Ärztinnen und Ärzte problematisch sei, müsse beendet werden, sagte Reinhardt der Bild am Sonntag.
Leitend müsse der Gedanke sein, der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht zu werden und zugleich eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids zu verhindern, zitiert die Zeitung Reinhardt. Zentrale Bedeutung komme einem Schutzkonzept zu.
„Besonderer Beachtung bedürfen psychische Erkrankungen und psychosoziale Belastungen bei Menschen mit Suizidgedanken oder Todeswünschen“, betonte Reinhardt. Das Verfahren müsse außerdem Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte bieten. „Es bleibt eine freie und individuelle Entscheidung, ob sich ein Arzt in einem konkreten Einzelfall dazu entschließt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt und ein weitreichendes Recht auf den selbstbestimmten Tod formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen werde. Seitdem wird eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung geführt.
2021 hatte der Deutsche Ärztetag beschlossen, das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Musterberufsordnung zu streichen. Den Landesärztekammern hatte er eine solche Änderung in ihrem Berufsrecht empfohlen, dabei gleichzeitig aber betont, dass Suizidbeihilfe keine ärztliche Aufgabe sei.
Erst kürzlich hatte ein Umfrage gezeigt, dass es bei dem Thema ein Informationsdefizit gibt.
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