Rentenreform: SPD stellt ärztliche Versorgungswerke auf den Prüfstand

Berlin – Die Rentenkommission will morgen ihre Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorlegen. Ginge es nach der SPD, dann müsste künftig auch die Ärzteschaft in die GRV einzahlen.
„Wir haben seit Jahrzehnten die Diskussion in Deutschland, auch aus einer Gerechtigkeitsperspektive heraus, warum es einerseits die gesetzliche Rentenversicherung, andererseits andere Versorgungswerke gibt“, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf heute in Berlin nach einer Präsidiumssitzung der Sozialdemokraten.
Er meine „damit zum Beispiel die Versorgungswerke für einzelne Berufsgruppen“, die selbstständig organisiert seien, aber auch Beamte und Politiker. Es brauche ein „Umdenken hin hin zu einer erwerbstätigen Versicherung für alle“.
Ärzte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein – auch nicht als Angestellte etwa an einem Krankenhaus. Für sie gibt es auf Landesebene berufsständische Versorgungswerke, die sich um deren Altersabsicherung kümmern.
„Ich kann es nicht weiter akzeptieren, dass wir im Deutschen Bundestag sitzen und über gesetzliche Renten entscheiden, aber selber davon überhaupt nicht betroffen sind“, betonte Klüssendorf. Er finde das System „zutiefst ungerecht“.
Eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung steht für ihn außer Frage. Wenn es alles nur nach Rechtslage weitergehen würde, dann gäbe es ab 2031 ein Abknicken der Haltelinie. „Das wollen wir unter allen Umständen vermeiden. Dementsprechend brauchen wir Lösungen.“ Die Vorschläge der Reformkommission werde man sich daher „in Ruhe ansehen“.
Ob die Rentenkommission bei ihren Vorschlägen so weit gehen wird, wie die SPD, wird sich morgen offiziell zeigen. Medienberichten – wie verschiedenen Agenturen oder dem Focus – zufolge sieht die Kommission zwar „eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an“.
Eine konkrete Empfehlung zur Abschaffung der Ärzteversorgungswerke soll es aber nicht geben. Empfohlen werden soll offenbar, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen – Ärzte würden nicht dazu gehören –, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend in die GRV einzubeziehen.
Die Versicherungspflicht sollte auch alle umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein „voraussetzungsloses Herausoptieren“ ermöglicht werden. Ebenfalls einbezogen werden sollen den Experten zufolge Minijobber, die Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften.
Für Beamte gibt es keine konkrete Empfehlung, diese in die GRV einzubeziehen. Es soll aber weniger verbeamtet werden, so der Rat der Kommission. Diese will vor allem als größere Bausteine anraten, dass das Rentenniveau durch eine neue Kapitalrente langfristig gesichert und das Rentenalter in den nächsten Jahrzehnten schrittweise angehoben wird. Auch die Rentenbeiträge sollten weiter steigen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
7