Ärzteschaft

„Man sollte von rund 70 bis 80 Prozent des letzten Netto-Gehalts als Rente ausgehen“

  • Montag, 25. Mai 2026

Münster – Wenn junge Ärzte nach ihrer Approbation in ihren ersten Job starten, denken sie meist noch nicht an die Rente. Jedoch gibt es direkt zu Beginn der ärztlichen Tätigkeit einige wichtige Aspekte bezüglich der eigenen Altersvorsorge zu beachten. So zahlen Ärztinnen und Ärzte in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern dies läuft über die ärztlichen Versorgungswerke.

Was dabei bedacht werden muss, wie man im Alter bestmöglich abgesichert ist und was unter anderem bei einem Kammerwechsel zu tun ist, erklärte Christian Koopmann, Geschäftsführer und Leiter Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb und IT bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, dem Deutschen Ärzteblatt.

Christian Koopmann /Sebastian Mölleken
Christian Koopmann /Sebastian Mölleken

5 Fragen an Christian Koopmann, Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

Was ist das Erste, das junge Ärztinnen und Ärzten zum Berufsstart hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes beachten müssen?
Junge Ärztinnen und Ärzte, die gerade ihre Approbationsurkunde erhalten haben, melden sich typischerweise bei ihrer jeweiligen Ärztekammer und dem ärztlichen Versorgungswerk an. In der Regel führt das dazu, dass die Ärztinnen und Ärzte Pflichtmitglieder dieses Versorgungswerks werden. Wer angestellt arbeitet, ist wie alle anderen Angestellten kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig.

Automatisch würden junge angestellte Ärztinnen und Ärzte also bei zwei Rentenversicherungsträgern versichert sein: bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem zuständigen ärztlichen Versorgungswerk. Deshalb können sich Ärztinnen und Ärzte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das läuft über einen sogenannten Befreiungsantrag, der bei jedem Versorgungswerk digital eingereicht werden kann. Dieses leitet den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Wichtig ist, diesen Antrag möglichst frühzeitig abzugeben, um sich von Beginn an befreien lassen zu können. Dafür haben Ärztinnen und Ärzte drei Monate ab Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit Zeit. Innerhalb dieser Frist kann man von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auch rückwirkend entbunden werden. Wer die drei Monatsfrist verpasst, kann sich danach auch noch befreien lassen, hat aber in der Zwischenzeit in beide Systeme eingezahlt.

Für manche Berufsanfänger kann es allerdings für eine gewisse Zeit sinnvoll sein, in beide Systeme einzuzahlen. Das trifft etwa auf Personen zu, die vorher aufgrund eines anderen Berufs in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber die dort benötigte Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren nicht erfüllt haben, um später Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben. Bei den ärztlichen Versorgungswerken gibt es in der Regel hingegen keine Mindestanzahl an Jahren, die man eingezahlt haben muss. Mit der Zahlung des ersten Beitrags hat man oftmals bereits einen Anspruch auf Leistung.

Was sollten Ärztinnen und Ärzte beachten, um eine ausreichende Rente in der Zukunft erhalten zu können? Wie hoch sollte diese auskömmliche Rente ausfallen?
Es gibt einen Grundsatz, der besagt, man sollte von rund 70 bis 80 Prozent des letzten Netto-Gehalts als Rente ausgehen, um im Alter ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Je nachdem, wie viel man kurz vor dem Rentenbeginn verdient hat, könnte dies mit einer Rente rein aus den Pflichtbeiträgen des Versorgungswerks schwierig werden, auch weil man die zusätzlich fälligen Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht aus den Augen verlieren darf.

Ärztliche Versorgungswerke bieten jedoch die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Beitrag als nur den Pflichtbeitrag zu entrichten, um den eigenen Rentenanspruch zu erhöhen. Allerdings ist diese Aufstockungsmöglichkeit jährlich limitiert, und ungenutzte Jahre in der Vergangenheit kann man in der Regel nicht nachholen. Von dieser Möglichkeit machen zahlreiche Ärztinnen und Ärzte Gebrauch. Und es ist sinnvoll, damit so früh wie möglich zu beginnen, weil man so später mit einer höheren Rente belohnt wird.

Bei allen Fragen bieten wir als Versorgungswerk individuelle kostenfreie Beratungen oder auch Probeberechnungen an.

Welche Versicherungen braucht ein junger Arzt oder eine junge Ärztin auf jeden Fall und was ist zudem ratsam?
Bei Versicherungen ist es grundsätzlich so, dass diese stets für einen Leistungsfall benötigt werden, der die Existenz bedrohen kann. Als Ärztin oder Arzt muss ich eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Oft läuft das bereits über den Arbeitgeber, beispielsweise über das Krankenhaus. Das muss man klären.

Über die Beiträge im ärztlichen Versorgungswerk hat man auch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Rente ist abhängig von den geleisteten Beiträgen. Deshalb sollte man auch prüfen, wie hoch diese Rente wäre und ob sie für den gewünschten Lebensstil ausreicht. Das kann mit dem Versorgungswerk besprochen und ausgerechnet werden. Bei der Frage, wie hoch der Bedarf ist, spielen die jeweiligen Lebensumstände, also ob ich ledig oder verheiratet bin, Kinder habe oder gerade ein Haus baue, eine wichtige Rolle. Wenn die regulären Beiträge für den späteren Bedarf nicht ausreichen, kann man auch über eine Aufstockung der Beiträge oder eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.

Bei uns in Westfalen-Lippe erhalten die Berufsanfänger von der Ärztekammer eine Willkommensmappe, in der auch das Thema Versicherungen angesprochen wird.

Was passiert bei einem Umzug in ein anderes Bundesland, beziehungsweise in einen anderen Kammerbezirk?
Wer für eine ärztliche Tätigkeit in einen anderen Kammerbezirk umzieht, muss sich nicht nur bei der neuen Ärztekammer, sondern auch beim neuen Versorgungswerk anmelden. Anschließend gibt es zwei Optionen. Entweder können Ärztinnen und Ärzte innerhalb gewisser Grenzen ihre bislang gezahlten Beiträge sozusagen „mitnehmen“, die dann über das neue Versorgungswerk verrentet werden. Voraussetzung dafür ist, dass man nicht älter als 50 Jahre ist und nicht mehr als acht Jahre bei dem bisherigen Versorgungswerk eingezahlt hat.

Wer das nicht möchte, erhält später eine weitere Rente aus dem früheren Versorgungswerk. Es kann also passieren, dass jemand, der im Laufe seines Berufslebens bei drei verschiedenen Versorgungswerken versichert war, im Ruhestand auch drei verschiedene Renten erhält.

Was passiert, wenn ich nicht mehr ärztlich tätig bin, sondern in einem anderen Beruf, beispielsweise in der Privatwirtschaft?
Wer im Laufe seines Lebens nicht mehr als Ärztin oder Arzt arbeitet, sondern in anderen Berufen, wird vermutlich rentenversicherungspflichtig bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk endet in dem Fall und damit auch die Beitragspflicht. Für die in der Vergangenheit geleisteten Beiträge darf man aber später auf jeden Fall eine Rente erwarten - parallel zum neuen Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Ansprüche werden auch nicht gegeneinander angerechnet.

Vielleicht noch ein Tipp zum Schluss: Viele Versorgungswerke ermöglichen es, bei Ende der Pflichtmitgliedschaft freiwilliges Mitglied zu werden. Das sollte bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft unbedingt geprüft werden. Das gilt im Übrigen auch, wenn man eine längere Auszeit vom ärztlichen Beruf nehmen möchte und nicht mehr in das Versorgungswerk einzahlt.

cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung