Rentner erhalten besseren Zugang zur Krankenversicherung
Berlin – Für viele Ruheständler, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeitlang nicht gearbeitet haben und über Ehepartner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenversicherung möglich. Erziehungszeit wird auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet.
Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine „Vorversicherungszeit“ erfüllt ist. Rentner müssen dafür die 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als „Vorversicherungszeit“ für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet.
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