Resilienzstrategie: Aufgabenheft für Politik und Selbstverwaltung

Berlin – Die Politik muss verstärkte Anstrengungen unternehmen, um das Gesundheitswesen resilienter für Krisensituationen wie einen Bündnis- oder Verteidigungsfall zu machen. Das unterstreicht die Bundesärztekammer (BÄK) in einem heute veröffentlichten Strategiepapier. Darin definiert sie auch die Aufgaben, die die ärztliche Selbstverwaltung übernehmen muss.
Seit dem Herbst des vergangenen Jahres hatte sich eine vom BÄK-Vorstand eingerichtete Arbeitsgruppe systematisch mit dem Thema Resilienz befasst. Das von Uwe Ebmeyer (Präsident der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt) und Edgar Pinkwoski (Präsident der Landesärztekammer Hessen) geleitete Gremium war dazu in Austausch mit Fachleuten unterschiedlicher ziviler und militärischer Aufgabenbereiche getreten und hat die daraus gewonnenen Erkenntnisse nun in einem Strategiepapier zusammengeführt.
Dessen Adressat ist zuvorderst die Politik. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet weiterhin an einem Entwurf für eine Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG), der bisherigen Angaben zufolge noch im Sommer veröffentlicht werden sollte.
Für das Gesetz werde entscheidend sein, Defizite bei der Zuordnung von Zuständigkeiten zu überwinden und die Vielzahl der im Krisenfall zu beteiligenden Akteure neu zu organisieren, heißt es in dem Papier. Dabei müssten auch mögliche Herausforderungen durch den Föderalismus oder des europäischen Mehrebenensystems berücksichtigt werden.
Grundsätzlich biete das deutsche Gesundheitssystem mit seiner Vielfalt an Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsgrade, einem starken ambulanten Bereich und einer Vielzahl von Reha-Einrichtungen gute Voraussetzungen für krisenresiliente Strukturen.
Allerdings bestehe zur Härtung des Systems Regelungsbedarf, insbesondere in drei Handlungsfeldern: dem Zusammenwirken von Akteuren und Ebenen, bei Aspekten von Versorgung, Ausstattung und Bevorratung sowie bei der qualitativen und quantitativen Verfügbarkeit des Gesundheitspersonals.
Rechtliche Grundlagen schaffen
So hätten bereits die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie gezeigt, dass für eine effektive Bewältigung von Gesundheitskrisen eine klare regionale Steuerung erforderlich sei. „Der Gesetzgeber sollte hierfür die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen und den zuständigen Koordinierungsstellen – soweit zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Patientenversorgung erforderlich – verbindliche Weisungsbefugnisse einräumen“, heißt es im Papier.
Zwar seien beispielsweise in Krankenhausalarm- und Einsatzplänen (KAEP) bereits anzuwendende Abläufe in Krisenlagen festgelegt – diese seien aber nicht bundeseinheitlich und oftmals noch nicht auf die aktuellen Bedrohungsszenarien ausgerichtet.
Bisher hätten erst einige Länder ihre Rahmenpläne für die Erstellung von KAEP angepasst und dabei explizit die durch den russischen Angriffskrieg veränderte geopolitische Lage berücksichtigt. „Andere Länder sollten diesem Beispiel folgen“, fordern die Autoren.
Auch über die Krankenhäuser hinaus müssten für andere Gesundheitseinrichtungen Empfehlungen erarbeitet werden, wie interne Abläufe unter dem Eindruck einer Krise zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung anzupassen sind. Dafür müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Funktionalen Führungs- und Koordinationsstrukturen nötig
Eine zentrale Rolle in einer Krise von bundesweiter Tragweite kämen funktionalen Führungs- und Koordinationsstrukturen zu. Diese seien die notwendige Voraussetzung, um in Krisenlagen umgehend und adäquat reagieren zu können.
Allerdings fehle es an geeigneten zentralen und dezentralen Strukturen zur Lageeinschätzung und zur Koordination im Gesundheitswesen, wenn Krisen die Grenzen von Bundesländern überwinden würden oder das Gesundheitssystem gesamtstaatlich überfordert werde.
Deshalb müsse auf Bundesebene ein Lagezentrum eingerichtet werden, in dem zentrale Informationen über Kapazitäten in der Patientenversorgung in Echtzeit sowie hinsichtlich Menge und Standort zusammenlaufen. Diese müssten unter anderem Punkte wie Personalverfügbarkeit, verfügbare Krankenhausbetten, ambulante Kapazitäten, Sanitätsmittelvorräte, Infektionsgeschehen sowie Tarnsport- und Logistikkapazitäten beinhalten.
Material und Lager überprüfen
Neben strukturellem und organisatorischem Regelungsbedarf müsse auch materiell nachgerüstet werden. Vor dem Hintergrund wachsender Rohstoff- und Technikabhängigkeit sowie fragiler Lieferketten würden sich konkrete Herausforderungen an die Versorgung mit Sanitätsmaterial, Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten oder Schutzkleidung stellen.
Hier müssten ausreichende Kapazitäten vorgehalten werden, samt der Möglichkeit zu deren Skalierung – wozu auch die Frage der Redundanz gehöre. Falle eine Gesundheitseinrichtung aus, müsse eine andere Einrichtung die Versorgung übernehmen können. Das wiederum stehe in einem Spannungsverhältnis zu dem gesundheitspolitischen Ziel, insbesondere im stationären Sektor Kapazitäten zu konzentrieren und abzubauen.
„Tatsächlich kann es nicht darum gehen, ineffiziente Strukturen aufrechtzuerhalten, sondern es geht um den Aufbau von arbeitsteiligen Strukturen, die leistungsfähig sind und in der Krise ihre Versorgungskapazitäten schnell ausweiten können“, schreiben die Autoren des Strategiepapiers. Dies erfordere entsprechende Investitionsmittel, die von Bund und Ländern bereitzustellen seien.
Auch personell müssten ausreichende Reserven aufgebaut werden, was angesichts des bereits bestehenden Fachkräftemangels in Krisenzeiten nur unter Anstrengungen zu erreichen sei. Dabei käme erschwerend hinzu, dass es durch Mehrfachassignierungen zu einer Überschätzung der tatsächlich zur Verfügung stehenden ärztlichen Personalstärke kommen kann.
Dazu kommt es, wenn Gesundheitspersonal beispielsweise auch ehrenamtlich oder als Reservisten tätig sind. Es sei deshalb dringend geboten, bereits in Antizipation von Krisen die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, eine Mehrfachverplanung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderem Gesundheitsfachpersonal festzustellen.
Damit die Ärztekammern ihr Meldewesen anpassen können, um das im Krisenfall verfügbare Personal differenziert nach Qualifikation und Einsatzmöglichkeiten zu erfassen, seien Änderungen der Heilberufe- und Kammergesetze der Länder erforderlich. So müsse unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, Informationen über eine bestehende Verpflichtung bei Hilfs- und Blaulichtorganisationen oder als Reservist bei der Bundeswehr verbindlich einzuholen.
Die BÄK schreibt aber nicht nur der Politik ins Aufgabenheft, sondern auch der Selbstverwaltung. Sie beteuert, an dem geforderten und politisch vorgesehenen Lagezentrum Gesundheit auf Bundesebene mitzuwirken. Als zentrale Organisation der deutschen Ärzteschaft werde sie die Entscheidungsfindung mit den fachlich zuständigen ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften koordinieren.
Beim Aufbau einer freiwilligen Personalreserve aus Ärztinnen und Ärzten sowie Medizinischen Fachangestellten (MFA) für den Einsatz in der Patientenversorgung in Krisenlagen müssten die Ärztekammern mitwirken – und dabei jene Mehrfachassignierungen in ihren Melderegistern erfassen.
Auch müssten die Kammern prüfen, inwieweit die Ver- und gegebenenfalls auch Entsorgung mit Strom, Wasser und Wärme oder der Schutz ihrer IT-Infrastruktur und Kommunikationswege gewährleistet ist beziehungsweise, ob Einsatz- und Alarmpläne für die Mitarbeitenden zu erstellen sind.
Gemeinsam mit der BÄK sei schließlich zu prüfen, ob bestehende Fort- und Weiterbildungsangebote mit Blick auf die Themen Resilienz und veränderte medizinische Anforderungen in bestimmten Krisenlagen anzupassen sind. Die BÄK werde hier in Abstimmung mit den Ärztekammern für die Versorgung von Kriegsverletzten ein Muster-Fortbildungscurriculum entwickeln.
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