Ärzteschaft

Resolution gegen Rückabwicklung extrabudgetärer Zuschläge

  • Donnerstag, 19. Februar 2026
Die Mittel für die Terminservicestellen sind aus Sicht des AOK-Bundesverbandes nicht richtig angelegt. /shock, stockadobecom
Die Mittel für die Terminservicestellen sind aus Sicht des AOK-Bundesverbandes nicht richtig angelegt. /shock, stockadobecom

Bad Segeberg – Kritik an Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein sowie der KV Nordrhein. Die Ministerin will die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten extrabudgetären Zuschläge für die Vermittlung von dringenden Behandlungsfällen vom Hausarzt zum Facharzt über die Terminservicestellen abschaffen.

„Wer diese Anreize streicht, muss wissen: Damit verlängern sich die Wartezeiten – vor allem für jene Patientinnen und Patienten, die kurzfristig einen Termin benötigen“, heißt es in einer Resolution der Abgeordnetenversammlung der KVSH.

Eine solche Politik sei „ein direkter Angriff auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung“. „Was gedacht war, um im Sinne des Patienten für Entlastung zu sorgen, soll nun zurückgenommen werden. Verantwortungsvolle Politik zur Stärkung der ambulanten Versorgung sieht anders aus“, schreiben die Delegierten.

Die KV-Delegierten kritisieren außerdem, dass Warken in diesem Zusammenhang bei einem Auftritt im Morgenmagazin fälschlicherweise von einer „Doppelvergütung“ der Fachärzte gesprochen habe. „Extrabudgetäre Vergütung bedeutet nicht doppelte Vergütung. Extrabudgetär heißt nichts anderes, als dass eine Leistung auch voll bezahlt wird“, stellen sie in der Resolution klar.

Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof die Vergütungen zur Vermittlung von Facharztterminen kritisiert und deren zügige Abschaffung gefordert. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es, das Ziel, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen, sei nicht erreicht worden. „Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die TSVG-Vergütungsregelungen zu streichen. Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber“, schreiben die Rechnungsprüfer.

Dies sieht neben der KV Schleswig-Holstein auch die KV-Nordrhein anders: „Die Regelungen sind ein wichtiges Steuerungsinstrument und haben die Versorgung unter dem Strich faktisch verbessert. Unsere Zahlen in Nordrhein belegen, dass die Terminvergabe über die Termin-Servicestelle funktioniert“, sagte dessen Vorsitzender Frank Bergmann.

Im vergangenen Jahr 2025 lagen nach Angaben der KV Nordrhein zwischen Terminbuchung und Stattfinden des Termins im Durchschnitt nur neun Tage. Die Nachfrage steige kontinuierlich und sorge für eine verbesserte Terminvergabe, so der Vorstand.

„Wer mit dem Wissen um das Gesamtbudget in der Gesundheitsversorgung in Deutschland die Aufwendungen für die Anreize für einen schnelleren Facharzttermin bei medizinischer Dringlichkeit als großes Einsparpotenzial öffentlich diskutiert, streut Sand in die Augen der Menschen. Die Kosten in diesem Bereich liegen allenfalls im Promillebereich“, betonte Bergmann.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung