Bundesrechnungshof verlangt Streichung der Vergütung bei Terminvermittlung

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die zusätzlichen Vergütungen zur Vermittlung von Facharztterminen und fordert deren zügige Abschaffung. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, das Ziel, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen, sei nicht erreicht worden.
„Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die TSVG-Vergütungsregelungen zu streichen. Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber“, schreiben die Rechnungsprüfer. Die Mehrausgaben für die Vergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 betrugen laut Bundesrechnungshof bis Mitte 2024 rund 2,9 Milliarden Euro.
Zudem wird in dem Bericht bemängelt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine vollständigen Nachweise gebracht hat, dass die bestehenden Vergütungsregelungen einen Effekt für die Versorgung hatten.
Insgesamt hält der Bundesrechnungshof „strukturelle Reformen für notwendig“ – noch vor der Einführung eines Primärarztsystems, das sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für ihre Amtszeit vorgenommen hat. „Bis zur Umsetzung eines neuen Systems findet weiterhin unnötig eine Doppelfinanzierung statt“, heißt es.
„Ein weiteres Abwarten ist nicht hinnehmbar“, so die Einschätzung des BRH. Um kürzere Wartezeiten zu erreichen, müsste eine Gesetzgebung „gesellschaftliche, technologische und demografische Aspekte und die daraus folgenden Gestaltungsmöglichkeiten mitberücksichtigen“, so der Bundesrechnungshof, ohne dies weiter auszuführen.
Zur Erinnerung: Mit dem Terminservicegesetz (TSVG) von 2019 wollte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch finanzielle Anreize für Fachärzte setzen, damit Patientinnen und Patienten schnelle Termine bekommen.
Dazu wurden fünf Fallgruppen eingeführt: ein von der damals neu eingeführten Terminservicestelle (TSS) vergebener Termin, ein TSS-Akutfall, eine Hausarztvermittlung, eine offene Sprechstunde sowie eine Neupatientenregelung.
Die Neupatientenregelung wurde mit dem „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ im Jahr 2022 von dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgeschafft. Vergütungen für die anderen Fälle wurden ab 2023 erhöht und sind insgesamt extrabudgetär abrechenbar.
Nach den Daten des Bundesrechnungshofes wurden bis Mitte 2024 etwa 13,9 Milliarden Euro extrabudgetär für die fünf Fallgruppen gezahlt. Zusätzlich führt der Bundesrechnungshof auf, dass die Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die fünf Fallgruppen bis Ende Juni 2024 rund 2,9 Milliarden Euro betrugen.
„Davon entfielen 1,5 Milliarden Euro auf die Mengenentwicklung der unbereinigten Mengensteigerungen, 1,2 Milliarden Euro auf den Vergütungszuwachs für bereinigte TSVG-Leistungen und 0,2 Milliarden Euro auf die Zuschläge“, heißt es in dem Bericht.
Evaluation nicht rechtzeitig vorgelegt
Das BMG hatte im Rahmen des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2022 den Bewertungsausschuss dazu verpflichtet, bis zum Dezember des Jahres 2024 zu untersuchen, ob die extrabudgetäre Vergütung den Zugang zur fachärztlichen Versorgung verbessert habe. Es hätte ein Zeitraum von Juli 2019 bis Juni 2024 evaluiert werden sollen.
Allerdings, so heißt es nun in dem Bericht des Bundesrechnungshofes, habe der Bewertungsausschuss dies nicht vorgelegt. Begründung: Es „lägen nicht alle notwendigen, qualitätsgesicherten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten vor“, schreibt der Bundesrechnungshof.
Der Bewertungsausschuss plane daher, eine dreiteilige Bewertung zu erarbeiten. Der letzte Teil solle Mitte 2026 vorgelegt werden. Laut den beiden ersten Evaluierungen, die dem BMG im Januar 2025 und im Oktober 2025 vorlagen und aus denen der Bundesrechnungshof nun zitiert, habe 2024 die durchschnittliche Wartezeit 42 Tage für gesetzlich Versichert und 27 Tage für privat Versicherte betragen.
Datengrundlage ist hier eine Versichertenbefragung des Institutes des Bewertungsausschuss. Zum Vergleich: 2019 lag der Durchschnitt der Wartezeit für gesetzlich Versicherte bei 33 Tagen, bei privat Versicherten bei 18 Tagen, heißt es vom Bundesrechnungshof. Die Auswertung des Bewertungsausschuss führt allerdings auch an, dass in dem Zeitraum von 2014 bis 2023 die ärztliche Arbeitszeit von 41,3 Wochenstunden auf 34,5 Wochenstunden gesunken ist.
Der Bundesrechnungshof zitiert aus der Evaluation: „Nach Einführung der TSVG‐Vergütungsregelungen sei kein Anstieg der geleisteten Arbeitszeit zu verzeichnen. Ob die Regelungen des TSVG einen positiven Effekt aufwiesen, der Trend der Reduzierung der Arbeitszeit jedoch überwiege, könne nicht beantwortet werden.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist für 2024 insgesamt 2,7 Millionen Termine aus, die die Terminservicestelle hätte vermitteln können – 1,5 Millionen Termine davon hätten auch vermittelt werden können, heißt es weiter. Nach einer Befragung des GKV-Spitzenverbandes hätten aber 49 Prozent der Versicherten die Terminservicestelle 2024 nicht gekannt.
Die Schlussfolgerung: „Ein verbesserter Zugang gesetzlich Versicherter zur ambulanten Versorgung ist nicht erkennbar.“ Kritik übt der Bundesrechnungshof auch an der gesetzlich beauftragten Evaluation: „Eine Evaluation wurde nur verzögert und bislang nicht vollständig vorgelegt.“ Ebenso kritisiert er im Zusammenhang mit der Streichung der Neupatientenregelung ein „strategisches Verhalten der Ärzteschaft“.
So legten „Analysen dar, dass keine Versorgungsverbesserung eingetreten und keine zusätzlichen Terminkapazitäten geschaffen worden seien“, heißt es in dem Bericht. Diese Problematik sei dem BMG bekannt gewesen – in einem Änderungsantrag zum 2024 gescheiterten „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune" (GSVG) hätte diese Mengensteigerung beendet werden sollen. Allerdings wurde das GSVG vollumfänglich nicht mehr von der Ampelkoalition umgesetzt.
Idee wieder im Gesetzgebungsverfahren
Die vom Bundesrechnungshof kritisierte Doppelfinanzierung wurde aber im Herbst 2025 von der SPD-Bundestagsfraktion wieder aufgegriffen: In der Debatte rund um das „kleine Sparpaket“, mit dem rund zwei Milliarden Euro in der GKV ad hoc eingespart werden sollte, brachte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, dies mehrfach in einer Anhörung sowie in mehreren Diskussionsrunden ein. Facharztverbände hatten das Ansinnen scharf kritisiert. Am Ende wurden diese Vorschläge nicht aufgegriffen.
Die Haushaltsexpertin der Grünen, Paula Piechotta, kritisierte anlässlich der Vorlage des Berichts heute erneut die Regierungspolitik des damaligen Gesundheitsministers Spahn. Die Einführung der zusätzlichen Vergütung für schnellere Termine sei nicht nötig gewesen. „Dieses Geld hätte das Gesundheitssystem dringend gebraucht, um sich langfristig stabiler, effizienter und krisenfester aufzustellen. Mit klügeren Weichenstellungen wäre die aktuelle Situation womöglich eine andere.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
4