Rheinland-Pfalz: Arbeitgeberverband steht kein Sitz in Pflegekammer-Gremium zu
Mainz – Dem Arbeitgeberverband Pflege steht kein Platz im Gründungsgremium für die geplante neue Pflegekammer von Rheinland-Pfalz zu. Das entschied das Verwaltungsgericht in Mainz am Freitag. Der Verband habe kein Recht auf eine Teilhabe, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Freimund-Holler. Der Verband privater Pflegeunternehmen war bei der Vergabe der 19 Sitze leer ausgegangen und wollte sich in das Gremium einklagen. Der Gründungskonferenz fehle generell ein Arbeitgeberverband, hatte ein Vertreter der Kläger vor Gericht argumentiert.
Die Gewerkschaft Verdi sei hingegen vertreten – das sei unausgewogen. Sollte die Pflegekammer kommen, dann bringe dies voraussichtlich erhebliche Nachteile für die privaten Arbeitgeber. Der Vertreter des Landes erklärte dagegen, die Pflegeeinrichtungen und ihre Träger seien ausreichend vertreten. So sei die Pflegegesellschaft für das Thema Altenpflege und die Krankenhausgesellschaft für die Kliniken mit im Boot.
Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) hatte im vergangenen Sommer die Gründungskonferenz einberufen. Die umstrittene Pflegekammer soll künftig mit einer Pflichtmitgliedschaft und einem Monatsbeitrag für alle professionellen Pflegekräfte im Land Ansprechpartner sein.
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