Politik

Rheinland-Pfalz beschließt Landkinderarztquote

  • Donnerstag, 3. Juli 2025
/Drazen, stock.adobe.com
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Mainz – In Rheinland-Pfalz wird es bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen vom Sommersemester 2026 an eine Landkinderarztquote geben.

Drei Prozent der Studienplätze sollen dann an Personen gehen, die sich zu einer fachärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine mindestens zehnjährige ambulante Tätigkeit als Kinder- und Jugendarzt in Gebieten mit besonderem Bedarf verpflichten.

Für eine Änderung des Gesetzes zu Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung stimmten die Ampelfraktionen sowie die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion enthielt sich.

Wirken soll die Quote im Grunde wie die schon seit Jahren bestehende Landarztquote. Diese liegt bei 6,3 Prozent, außerdem gibt es noch eine Quote von 1,5 Prozent für Personen, die später im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten wollen.

Die neue Quote sei ein Baustein, um dem Kinderarztmangel zu begegnen, sagte der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch. Der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch sprach dagegen von Schaufensterpolitik, die Landkinderarztquote wirke frühestens in elf Jahren. Der Mangel an Kinderärzten sei ein hausgemachter, es fehle an Ausbildungsplätzen, hier müsse die Landesregierung ansetzen.

Dem entgegnete FDP-Fraktionschef Steven Wink, mehr Studienplätze verbesserten nicht automatisch die Versorgung. Nicht alle Ärztinnen und Ärzte gingen am Ende auch in die Versorgung, einige entschieden sich für das Ausland oder Tätigkeiten in Unternehmen.

Gesundheitsstaatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) betonte, die Landkinderarztquote solle mithelfen, regionale Unterschiede bei der Versorgung auszugleichen. Die Landarztquote habe sich mittlerweile etabliert, hier gebe es mehr Bewerber als Plätze, es funktioniere also. Parallel dazu werde akut noch mehr getan. Steingaß nannte etwa die Niederlassungsförderung sowie die Förderung von ambulanter Weiterbildung.

dpa

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