Politik

Rheinland-Pfalz erlaubt wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen

  • Mittwoch, 6. Mai 2020
/picture alliance, Marcel Kusch
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Mainz − Nach Wochen eines Besuchsverbots können Bewohner rheinland-pfälzischer Al­ten- und Pflegeheime wieder Angehörige oder Freunde empfangen. Für zumindest eine Stunde am Tag ist der Besuch einer Person von morgen an wieder gestattet, wie Gesund­heitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) heute in Mainz ankündigte.

Die neue Regelung gilt der Ministerin zufolge zunächst für 14 Tage. Der Besuch müsse sich anmelden, es müsse auch erfasst werden, wer wann komme und wie derjenige er­reich­bar sei, erklärte Bätzing-Lichtenthäler. Besucher könnten Angehörige oder naheste­hen­de Personen sein, es komme nicht auf den genauen Verwandtschaftsgrad an.

Kein Besuchsrecht gebe es auch weiterhin für Menschen mit Atemwegsinfektionen oder in Heimen, in denen es COVID-19-Fälle gibt. Bis dahin gilt noch eine am 16. April in Kraft getretene Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in be­stimmten Einrichtungen − dazu zählen neben Alten- und Pflegeheimen auch Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Die neue Verordnung zielt indes nur auf Alten- und Pflegeheime ab, für Einrichtungen mit behinderten Menschen wird es fortan eine gesonderte gegeben. Die bisher gültige Ver­ord­­nung hatte auch festgelegt, dass Heimbewohner nur mit Schutzausrüstung − also Ge­sichtsmaske und Handschuhen − und mit höchstens einem zweiten Bewohner oder einer Person vom Heimpersonal nach draußen gehen können − und das auch nur im nahen Um­kreis. Auch hier gibt es nun gewisse Lockerungen.

Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz hatte die bisherigen strengen Auflagen kritisiert, die Ministerin hielt sie für alternativlos.

Senioren seien eine besonders schützenswerte Personengruppe, das hätten Ausbrüche in Heimen gezeigt. Die oppositionelle CDU-Fraktion hatte bereits gestern grundsätzlich begrüßt, dass die Besuchsregelungen aufgrund der sinkenden Infektionszahlen gelockert würden.

Der pflegepolitische Sprecher Michael Wäschenbach sprach sich aber dafür aus, zunächst den Besuch von einer Person mit gegebenenfalls bis zu zweistündiger Besuchszeit einmal in der Woche pro Bewohner zu erlauben.

dpa

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