Rheinland-Pfalz verabschiedet Landeskrankenhausgesetz

Mainz – Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern einstimmig ein neues Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, das Gesetz sorge dafür, dass die Planungshoheit im Land bleibe. Damit würden die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeiteten Qualitätskriterien für Krankenhäuser nicht automatisch eins zu eins in Rheinland-Pfalz übernommen. „Dieser Automatismus ist von uns nicht gewollt“, sagte die Ministerin.
Es sei wichtig, dass im Land entschieden werde, welche Kriterien Bestandteil des Landeskrankenhausplans würden. Dazu zählten auch landeseigene Kriterien für das Flächenland Rheinland-Pfalz. Der Krankenhausplan soll bis Ende des Jahres stehen und von 2019 bis 2025 gelten. Er bestimmt über die Landesmittel für einzelne Investitionsprojekte sowie eine Pauschalförderung für alle Kliniken.
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