Vermischtes

Rheuma-Liga fordert Verordnung von Funktionstraining

  • Montag, 22. Dezember 2014

Bonn – Auf die Bedeutung eines gezielten Bewegungsprogramms bei Rheumapatienten hat die Deutsche Rheuma-Liga hingewiesen. „Betroffene können viel selbst dafür tun, um ein bestmögliches Leben mit ihrer Erkrankung zu führen“, sagte die Vizepräsidentin des Verbandes, Rotraut Schmale-Grede. Dazu gehörten nicht nur Medikamente und eine ausgewogene Ernährung, sondern auch die richtige Bewegung.

Doch allgemeine Bewegungsprogramme und -angebote, etwa in Fitness-Studios oder Sportvereinen, könnten rheumakranke Menschen überfordern. „Häufig steht bei solchen allgemeinen Ausdauer- und Kräftigungsübungen die sportliche Leistung im Vordergrund. Rheumakranke können aufgrund ihrer Schmerzen und Bewegungseinschränkungen oft nicht mithalten“, warnte Schmale-Grede.

Deshalb sollten Ärzte laut der Rheuma-Liga Betroffenen ein spezielles Funktionstraining verordnen. Physiotherapeuten mit einer Zusatzausbildung leiten dabei eine Gruppe Betroffener zu speziellen Übungen für die betroffenen Gelenke an – in warmem Wasser oder als Trockengymnastik. Dabei nehmen die Therapeuten Rücksicht auf individuelle Einschränkungen und geben Betroffenen Tipps und Hilfestellungen, wenn jemand aufgrund der Erkrankung eine Übung nicht korrekt durchführen kann. „Zudem ist das Funktionstraining als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht: Die Übungen sind so angelegt, dass Betroffene sie täglich zu Hause in Eigenregie durchführen können“, so Schmale-Grede.

Die Kosten für das Funktionstraining übernehmen laut Rheuma-Liga die Krankenkassen. Die Verordnung erfolgt durch den Arzt auf dem Verordnungsvordruck Muster 56. Er muss dabei zwischen Rehabilitationssport und Funktionstraining unterscheiden. Das Funktionstraining werde nicht auf die Richtgrößen bei der Heilmittelverordnung angerechnet.

hil

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