Rheumatologen kritisieren geplante Festbetragsregelung für Methotrexat
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) kritisiert eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. April zu dem Wirkstoff Methotrexat und dessen Zuordnung in eine Festbetragsgruppe. „Methotexat wirkt in den zwei zugelassenen Indikationsgebieten unterschiedlich: Methotrexat ist im Grammbereich ein Chemotherapeutikum für die Krebstherapie. In der Dosierung 15 bis 20 Milligramm einmal wöchentlich wirkt es über einen anderen Mechanismus als Immunsuppressivum. De facto haben wir es mit zwei Medikamenten zu tun“, erläuterte der Präsident der DGRh, Hanns-Martin Lorenz, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Würde das Methotrexat ohne Unterscheidung der Anwendungsgebiete und Wirkweisen allgemein der Festbetragsgruppe zugeordnet, wäre die Verordnung als Immunsuppressivum gegebenenfalls nur noch mit Aufpreis zu erhalten. Dies würde zu einer großen Belastung der chronisch kranken Patienten führen, so Lorenz.
„Alle von der Festbetragsgruppe ‚Methotrexat, Gruppe 2‘ umfassten Arzneimittel enthalten den Wirkstoff Methotrexat, wobei keine hinreichenden Belege für unterschiedliche, für die Therapie bedeutsame Bioverfügbarkeiten vorliegen, die gegen die Festbetragsgruppe in der vorliegenden Form sprechen“, argumentiert hingegen der G-BA in seinen „Tragenden Gründen zum Beschluss“.
Streit um Pen
Als „diskriminierende Entscheidung gegen Menschen mit Psoriasis-Arthritis und Rheuma“ kritisiert der Deutsche Psoriasis-Bund die G-BA-Entscheidung. Der Verein wehrt sich insbesondere gegen die Einordnung von Injektionssystemen (Pens) in die Festbetragsgruppe. „Dies hat diskriminierende Folgen für tausende Patienten mit Psoriasis-Arthritis und Rheuma in den Fingerendgelenken und Händen, die aufgrund ihrer Körperbehinderung nur einen Pen nutzen können“, hieß es aus dem Deutschen Psoriasis-Bund.
„Unterschiede im Wirkstoff, der Bioverfügbarkeit und auch der Darreichungsform (Injektionslösung) bestehen zwischen den Fertigarzneimitteln in den Applikationssystemen Fertigspritze beziehungsweise Fertigpen nicht. Im Übrigen lässt sich auch unter Berücksichtigung der im Stellungnahmeverfahren eingereichten Unterlagen nicht feststellen, dass bestimmte Patientengruppen ausschließlich mit Fertigpens behandelt werden können und sich eines der in die Festbetragsgruppe einbezogenen Arzneimittel damit als unverzichtbar erweist“, schreibt hingegen der G-BA.
Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird allerdings erst gültig, wenn das Bundesgesundheitsministerium sie nicht beanstandet und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Deutsche Psoriasis-Bund hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) daher aufgefordert, den Beschluss des G-BA nicht zu genehmigen.
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