KV und AOK schließen in Niedersachsen Versorgungsvertrag für Rheumapatienten
Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die AOK Niedersachsen haben zum 1. Juli einen neuen Versorgungsvertrag unterzeichnet. Ziel ist es, durch eine auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und leitliniengerechte Arzneimitteltherapie die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Einsatz der pharmakologischen Ressourcen zu berücksichtigen.
Dazu wollen die Vertragspartner vor allem der rheumatologischen Basistherapie in der Behandlung mehr Gewicht verschaffen. „Der neue Vertrag soll Anreize für die schonendere und dabei kostengünstigere Therapievariante geben“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Der Einsatz medikamentöser Innovationen gehe unter Umständen über den Bedarf des Patienten hinaus und setze die Praxen einem unnötigen wirtschaftlichen Risiko aus. „Hier wollen wir gegensteuern“, so Barjenbruch.
Einsatz von Biologika soll überprüft werden
Der Vertrag sieht deshalb eine Überprüfung der bestehenden Medikation bei Rheumatikern durch den teilnehmenden Arzt und die Ausschöpfung der Behandlungsmöglichkeiten mit Basismedikamenten vor. Für den damit verbundenen erhöhten Diagnose- und Kontrollaufwand bietet der Vertrag gesonderte Vergütungen.
„Wir wissen, dass durch eine engmaschige Betreuung und ein Ausreizen der klassischen Basistherapien – beispielsweise durch die Kombinationsbehandlung – in vielen Fällen ein Einsatz von Biologika vermieden werden kann“, erklärte Ulrich von Hinüber, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Der für eine derartige Behandlung benötigte zeitliche Aufwand, der spezielle Sachverstand und die Erfahrung der internistischen Rheumatologen und des Fachpersonals solle nun besonders gefördert werden.
Die AOK Niedersachsen erwartet aus diesem Grund neben den Therapievorteilen für die Patienten auch eine Reduzierung der Arzneimittelausgaben durch eine besser patientenindividuell angepasste Therapie. „Biologika und Biosimilars sind wichtige Therapiebestandteile, sollten aber leitliniengerecht und nicht nach dem Gießkannenprinzip eingesetzt werden“, verwies Frank Preugschat, Bereichsleiter Versorgung bei der AOK Niedersachsen.
Teilnahme- und abrechnungsberechtigt sind Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie beziehunsgweise fachärztliche Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie mit Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 Sozialgesetzbuch V durch die KVN.
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