Richterin vom Bundessozialgericht wechselt ins Bundesgesundheitsministerium

Berlin – Die im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wichtige Abteilung 2 bekommt eine neue Leitung: Ab dem 1. Oktober soll die bisherige Richterin am Bundessozialgericht (BSG), Barbara Geiger, die Abteilung leiten.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hat BMG-Staatssekretär Christian Luft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums heute morgen über die Personalie informiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte den Wechsel heute in ihr Ministerium in der Bundespressekonferenz.
Der bisherige Leiter der Abteilung 2, Michael Weller, hatte das Ministerium Ende Juni verlassen. Seitdem wurde über die Nachfolge spekuliert, der Name von Geiger war immer wieder genannt worden.
Warum Geiger nicht früher vom Bundessozialgericht wechseln konnte, lies die Ministerin heute unbeantwortet. Man habe „in gutem Austausch mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundessozialgericht gestanden“, sagte sie. Das Bundessozialgericht fällt in die Zuständigkeit des Bundesarbeitsministerium (BMAS).
In der Abteilung 2 werden die Gesetze zur ambulanten und stationären Versorgung vorbereitet. Dazu zählen nicht nur die Gesetze zur Krankenhausreform, sondern auch zur im Koalitionsvertrag vorgesehenen Patientensteuerung und zum Primärarztsystem. Auch die geplanten Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in der Abteilung vorbereitet.
Geiger wurde 1981 geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg. Nach den juristischen Staatsexamina arbeitete sie ab 2008 zunächst als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, bevor sie 2012 in die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit eintrat.
Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im Jahr 2020 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt.
Im April 2022 wurde sie zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt und zunächst dem für gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Seit Januar 2024 war sie Mitglied des für das Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständigen 12. Senats.
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