Risiko überhöhter Jodaufnahme bei einzelnen Algenprodukten

Halle – Eine Analyse im Auftrag der Verbraucherzentralen hat bei Algen teils bedenkliche Jodgehalte offenbart. „Beim Verzehr einzelner Algenprodukte droht eine überhöhte Jodaufnahme und damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko“, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit. Algen würden als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend liegen und könnten einen Beitrag zur Jodversorgung leisten.
Problematisch sei aber, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen, hieß es. Entsprechende Warnhinweise fehlten auf den Verpackungen. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine rechtsverbindliche Kennzeichnung des Jodgehalts auf den entsprechenden Lebensmitteln und die Angabe von Höchstmengen.
Nach Darstellung der Verbraucherzentralen ist auch bei Jod das richtige Maß entscheidend. Nach einer Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollten Jugendliche und Erwachsene täglich 150 Mikrogramm Jod zu sich nehmen. Viele Menschen würden diesen Wert nicht erreichen. Doch auch zu viel Jod könne die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme von 600 Mikrogramm nicht überschritten werden.
„Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis, dass eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann“, hieß es weiter. Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufwiesen, seien klare Verbraucherinformationen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig.
„Die Kennzeichnung des Jodgehaltes, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich“, betonte Nele Huke-Niemeyer von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Nur so könnten Verbraucher eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.
Die Verbraucherzentralen hatten für ihre Analyse 13 algenhaltige Lebensmittel untersuchen lassen, darunter Snacks, Nudeln und Salate.
Zudem prüften sie alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis: Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11 und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
Acht von 13 Produkten enthielten demnach hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen. Keines dieser Produkte hatte aber alle vom BfR empfohlenen Angaben. Bei drei Produkten würde es bereits bei üblichen Verzehrmengen zu einer gesundheitlich bedenklichen Jodaufnahme kommen.
So bewerteten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu-Algen als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 Millilitern enthält fast das Dreifache“, warnte Huke-Niemeyer. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten aber. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf.
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