„Wir müssen die weitere Entwicklung genau beobachten“
Berlin – Rechtspolitiker von CDU, CSU und SPD haben sich auf letzte Details im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geeinigt. Strittig war bis jetzt ein Passus, in dem die Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geknüpft wurde . Er wurde nun gestrichen, weil er zu Rechtunsicherheiten geführt hätte, die unbedingt vermieden werden sollen.

5 Fragen an Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
DÄ: Wie bewerten Sie die den aktuellen Kompromiss der Regierungskoalition?
Gassen: „Zunächst einmal begrüße ich es sehr, dass die Regierungskoalition eine Klarstellung vorgenommen hat. Nunmehr stehen erwünschte Kooperationen im Gesundheitswesen nicht mehr in der Weise von vorne herein unter dem Generalverdacht korruptiven Verhaltens wie dies im ursprünglichen Gesetzentwurf der Fall gewesen ist. Noch ist es aber zu früh für eine endgültige Bewertung. Wir müssen die weitere Entwicklung genau beobachten.“
DÄ: Inwieweit hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung engagieren können, um diesen Kompromiss zu erreichen?
Gassen: „Wir haben den permanenten Kontakt zur Politik in gleicher Weise gesucht und auch gefunden, wie die Politik den Dialog mit uns gewünscht hat. Ich kann sagen, dass man unsere Argumente nicht nur angehört, sondern auch ernsthaft und vertrauensvoll abgewogen hat. Das ist mir besonders bewusst geworden beispielsweise bei einem internen Spitzenfachgespräch in der Unionsbundestagsfraktion, an dem auch zahlreiche Mitglieder des Rechts- sowie des Gesundheitsausschusses teilnahmen. Hier konnte ich noch einmal die Notwendigkeit einer rechtssicheren Abgrenzung der erwünschten Kooperationen von korruptivem Verhalten darlegen und mit den Politikern ausführlich diskutieren. Zur Erläuterung: Erlaubte und erwünschte Kooperationsformen sind beispielsweise notwendig bei der Umsetzung der integrierten beziehungsweise besonderen Versorgung nach Paragraf 140a SGB V oder bei der Förderung von Praxisnetzen nach Paragraf 87b SGB V."
DÄ: Können sozialrechtlich gewünschte Kooperationsformen jetzt ruhigen Gewissens dem Inkrafttreten des Gesetzes entgegensehen?
Gassen: „Wir werden die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren genau beobachten. Erst danach können wir eine endgültige Bewertung vornehmen. Zudem müssen wir zukünftig genau beobachten, ob die nunmehr gefundene Regelung, auch im Kontext mit der Gesetzesbegründung, in ausreichender Weise erlaubte und erwünschte Kooperationen im Gesundheitswesen zu schützen vermag."
DÄ: Wie wird die KBV ihre Mitglieder informieren, um unabsichtliche Verstöße zu verhindern?
Gassen: „Das werden wir mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beraten, die ja ihre Mitglieder – also die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen – informieren werden.“
DÄ: Wie lautet Ihr Résumé zum bisherigen Gesetzgebungsverfahren?
Gassen: „Ein permanenter und vertrauensvoller Dialog mit der Politik – wie die KBV ihn führt – ist der richtige Weg.“
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