Ärztekammer ruft nach mehr Regulierung für Medizinische Versorgungszentren

Mainz – Der Gesetzgeber muss sich um die zunehmende renditebezogene Ausbreitung von Fremdinvestoren im Gesundheitssektor insbesondere bei Pflegeheimen und (zahn)-medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kümmern und diese eindämmen. Dazu haben die Delegierten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Politik in ihrer Kammerversammlung aufgerufen.
Die renditebezogene Ausrichtung und Entwicklung im Gesundheitswesen beschneide sowohl die Wahlfreiheit der Patienten als auch den freiberuflichen Charakter der ärztlichen Tätigkeit, kritisierte der Präsident der Landesärztekammer (LÄK) Rheinland-Pfalz, Günther Matheis. Dies steht einer „qualitativ hochwertigen Versorgung in Stadt und Land diametral entgegen“. Er bezeichnete MVZ als „gute Versorgungsmöglichkeit“. Sobald sie fremdgesteuert nur noch renditeausgerichtet arbeiten müssten, kämen Patientenwohl und Therapiefreiheit aber zu kurz.
Der Bundestag hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) inzwischen eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche medizinische Versorgungszentren beschlossen, die sich an dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches orientiert.
Dieser richtige Schritt reicht nach Ansicht der Landesärztekammer aber nicht aus. „Der Gesetzgeber muss regulatorisch nachjustieren, damit sich medizinische Versorgungszentren, die von Kapitalgesellschaften betrieben werden, nicht zum gesundheitspolitischen Spaltpilz entwickeln“, heißt es in der Resolution.
Die Landesärztekammer fordert daher, dass zum einen die Zulassungsausschüsse transparente Informationen von Investoren abrufen können. Zum anderen sollten Berufsfremde kein MVZ führen dürfen. Für den Besitz eines MVZ müsse zudem ein fachlicher und regionaler Bezug bestehen.
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