Ärzteschaft

Ärztekammer ruft nach mehr Regulierung für Medizinische Versorgungszentren

  • Donnerstag, 11. April 2019
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Mainz – Der Gesetzgeber muss sich um die zunehmende renditebezogene Ausbreitung von Fremdinvestoren im Gesundheitssektor insbesondere bei Pflegeheimen und (zahn)-medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kümmern und diese eindämmen. Dazu haben die Dele­gierten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Politik in ihrer Kammerver­sammlung aufgerufen.

Die renditebezogene Ausrichtung und Entwicklung im Gesundheitswesen beschneide so­wohl die Wahlfreiheit der Patienten als auch den freiberuflichen Charakter der ärztlichen Tätigkeit, kritisierte der Präsident der Landesärztekammer (LÄK) Rheinland-Pfalz, Günther Matheis. Dies steht einer „qualitativ hochwertigen Versorgung in Stadt und Land diame­tral entgegen“. Er bezeichnete MVZ als „gute Versorgungsmöglichkeit“. Sobald sie fremd­ge­steuert nur noch renditeausgerich­tet arbeiten müssten, kämen Patientenwohl und Therapiefreiheit aber zu kurz.

Patientenversorgung unter Druck BÄK November 2018 - Stephan Hofmeister

Der Bundestag hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) inzwischen eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärzt­li­che medizinische Versorgungszentren beschlossen, die sich an dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches orientiert.

Dieser richtige Schritt reicht nach Ansicht der Landesärztekammer aber nicht aus. „Der Gesetzgeber muss regulatorisch nachjustieren, damit sich medizinische Versorgungszent­ren, die von Kapitalgesellschaften betrieben werden, nicht zum gesundheitspolitischen Spaltpilz entwickeln“, heißt es in der Resolution.

Die Landesärztekammer fordert daher, dass zum einen die Zulassungsausschüsse trans­pa­rente Informationen von Investoren abrufen können. Zum anderen sollten Berufsfrem­de kein MVZ führen dürfen. Für den Besitz eines MVZ müsse zudem ein fachlicher und regionaler Bezug bestehen.

may/EB

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