Ärzteschaft

Ärzteschaft wehrt sich gegen Betrugsvorwürfe

  • Montag, 18. Februar 2019
/Setareh, stockadobecom
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Berlin – Ein sofortiges Ende von Betrugsvorwürfen gegenüber Ärzten fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband und weitere Ärzteorganisationen. Dabei geht es um die Codierung von Diagnosen, die über Zuweisungen für die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds entscheiden. 

Im Zuge der anstehenden Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) wird über die Versuche einiger Krankenkassen diskutiert, durch Manipulationen der Codierungen höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. In diesem Zusammenhang sind einzelne Kassenvertreter wiederholt an Politik und Öffentlichkeit herangetreten und haben versucht, die gegen sie erhobenen Vorwürfe auf die Ärzteschaft abzulenken.

Ungeheuerliche Beschuldigung

„Die Krankenkassen haben ein Interesse an den Zuweisungen aus dem Morbi-RSA und nicht die Ärzte. Wir verbitten uns, in diesem Verteilungskampf, den die Krankenkassen untereinander führen, die Ärzte des Betrugs zu bezichtigen und weisen diese Vorwürfe auf das Schärfste zurück“, sagte Stephan Hofmeister, Vorstand der KBV. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands und Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, sowie Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, unterstützen dies. 

„Es mag ja sein, dass einige Krankenkassen versucht haben, Einfluss auf die Codierungen der Ärzte zu nehmen. Dass aber die Ärzteschaft für dieses betrügerische Vorgehen beschuldigt wird, ist ungeheuerlich“, sagte Weigeldt.

„Das jetzige System des Risikostrukturausgleichs zu reformieren“, fordert Hofmeister. „Es lädt offenbar einige Krankenkassen dazu ein, nicht mehr den Patienten und seine Versorgung im Vordergrund zu sehen, sondern ausschließlich schlechte oder gute Versicherungsrisiken“, betonte der KBV-Vorstand.

Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Grund­pauschale pro Versichertem sowie Zu- und Abschläge im Rahmen des Morbi-RSA. Seit seiner Einführung im Jahr 1994 hat der Gesetzgeber versucht, die Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs zu verbessern. Neben Alter und Geschlecht der Versicherten wird seit 2009 unter anderem die Morbidität zur Berechnung herangezogen. 

2016 hatte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt: „Es ist ein Wett­be­werb zwischen den Kassen darüber entstanden, wer es schafft, die Ärzte dazu zu brin­gen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren.“ Die Kassen bezahl­ten zum Beispiel Prämien je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machten, so der TK-Chef gegenüber der Zeitung. Der Grund dafür sei, dass die Kasse mit dem schwereren Diagnosemix mehr Geld aus dem RSA erhalte.

hil

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