Arbeit in Impf- und Testzentren nicht sozialversicherungspflichtig

Berlin – Die Vergütung, die Ärzte in einem Impf- und Testzentrum oder einem mobilen Team erhalten, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Die Änderung ist in das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) aufgenommen worden, das am 3. März im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die Arbeit von Ärzten in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirusimpfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam ist demnach laut KBV in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.
Für die Tätigkeit in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirustestverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam beginnt die Frist am 4. März 2021 (bis zum 31. Dezember 2021).
Die KBV betonte, sie habe sich für die Regelung eingesetzt, weil sich ansonsten eine honorarärztliche Tätigkeit finanziell kaum gelohnt hätte.
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