Ärzteschaft

Bayerns Ärzte warnen vor staatlichen Eingriffen ins Gesundheitswesen

  • Dienstag, 30. Oktober 2018
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München – Der Gesetzgeber sollte sich vor zunehmenden staatlichen Eingriffen in das Gesundheitswesen hüten. Davor haben heute gemeinsam die Präsidien der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) sowie der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gewarnt.

Sie werfen der Großen Koalition in Berlin vor, mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im Kabinettsentwurf vorliegt und noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden soll, „in einer bislang noch nie dagewesenen Form in das Versorgungsgeschehen“ einzugreifen.

Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erhalten

Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bezeichneten die Ärztevertreter als „ein Grundpfeiler des deutschen Gesundheitssystems und Garant einer hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung“.

Das gelte es zu erhalten und auszubauen, anstatt durch immer neue staatliche Vorgaben, wie beispielsweise Mindestsprechstundenzeiten, Praxisorganisation und zentrale Terminvergaben, die Entscheidungskompetenz der Praxen zu beschneiden. Geplante Maßnahmen wie die bessere Vergütung sogenannter „freier Sprechstunden“ wirkten eher konterkarierend, wenn es um eine Verkürzung von Wartezeiten geht.

Als jüngstes Beispiel für die staatlichen Regulierungsversuche bezeichneten BLÄK, PTK Bayern und KVB die im Rahmen des TSVG geplante Änderung im Zugangsverfahren zur Psychotherapie. So sollen laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf durch den Gemeinsamen Bundesausschuss „Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ getroffen werden.

Freie Wahl des Patienten wird eingeschränkt

Aus Sicht von BLÄK, PTK Bayern und KVB bedeutet dies, dass die freie Wahl des behandelnden Arztes oder Psychotherapeuten eingeschränkt werde und dass die Patienten künftig ihre Krankheitsgeschichte gegenüber mehreren Gutachtern und Koordinatoren offen legen müssten. Durch eine solche Gesetzesänderung würde auch die hohe Kompetenz der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten infrage gestellt.

may/EB

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