Erweiterte Gewebeuntersuchung im Mammografie-Screening beschlossen

Berlin – Programmverantwortliche Ärzte im Mammografie-Screening können ab Oktober in vollem Umfang histopathologische Untersuchungen beauftragen. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. Die Gewebeuntersuchung bei auffälligen Befunden umfasst dann auch das Grading mittels Morphometrie und die Bestimmung des Rezeptorstatus.
Die im Rahmen des Mammografie-Screenings notwendigen Leistungen werden nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses in einer neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 19317 zusammengefasst. Die GOP ist mit 1356 Punkten bewertet; Pathologen können sie ab 1. Oktober abrechnen.
Der Gemeinsame Bewertungs-Ausschuss (G-BA) hatte Ende vergangenen Jahres die Dokumentation des Mammografie-Screenings um das Grading und die Bestimmung des Rezeptorstatus erweitert. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde entsprechend angepasst.
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