Ärzteschaft

Evaluationsbericht des G-BA zur Bedarfsplanungs-Reform veröffentlicht

  • Montag, 24. Februar 2025
Gespräch zwischen Arzt und Patient
Gespräch zwischen Arzt und Patient

Berlin – Eine Evaluation der wesentlichen Änderungen der Bedarfsplanungsreform aus dem Jahr 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht. Die mit der Reform angestrebten Ziele sieht der G-BA im Wesentlichen erreicht.

Unbenommen von der nun vorliegenden Evaluation werde man auch weiterhin die maßgeblichen Veränderungen in den bundesweiten Versorgungsstrukturen sowie bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen beobachten und bei Bedarf die Richtlinie anpassen, betonte der G-BA.

Unter anderem habe sich der Morbiditätsfaktor – trotz gewisser Limitationen – als besser geeignet als der vormalige Demografiefaktor erwiesen, um den sich verändernden Versorgungsbedarf der Bevölkerung arztgruppenspezifisch differenzierter über die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen.

Um die Erreichbarkeit von Arztpraxen stärker in den Fokus der Bedarfsplanung zu rücken, wurden zudem für vier verschiedene Arztgruppen (Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Augenärzte, Frauenärzte) Schwellenwerte definiert, welche bei der Prüfung des zusätzlichen Versorgungsbedarfs herangezogen werden sollen.

Da diese arztgruppenspezifischen Erreichbarkeitskriterien von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ausdrücklich begrüßt werden, halte man an den derzeitigen Regelungen fest.

Zu den Verhältniszahlanpassungen bei Kinder- und Jugendärzten, Nervenärzten, Psychotherapeuten sowie fachärztlich tätigen Internisten wird im Bericht festgehalten, dass sie den Zielsetzungen – also Kapazitätsausweitung und flächendeckendere Versorgung – entsprechen.

Demnach kam es bei allen der genannten Arztgruppen zu einer Erhöhung der Niederlassungsmöglichkeiten. Diese hätten in den Folgejahren auch zunehmend besetzt werden können und so zu einer kontinuierlichen Zunahme an Behandlungskapazitäten beigetragen.

Auch bei den umgesetzten Quotenregelungen, welche auf eine verbesserte Steuerung der Zusammensetzung der Arztgruppen nach Fachgebieten, Facharztkompetenzen oder Schwerpunktkompetenzen bei der Besetzung von Arztsitzen abzielen, sieht die Evaluation den Zweck erfüllt. Unter anderem konnten im Rahmen der fachinternistischen Versorgung effektiv Sitze exklusiv für Rheumatologen freigehalten werden.

Auch mit Blick auf die Quoten in der nervenärztlichen und der psychotherapeutischen Versorgung seien aus der Evaluation keine Änderungsbedarfe hervorgegangen, so heißt es im Bericht.

aha

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