Ärzteschaft

Fehlanreize, Glyphosat, Ökonomisierung: Ärztetag fasst zahlreiche Beschlüsse

  • Freitag, 26. Mai 2017
/Maybaum
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Freiburg – Fehlanreize, Glyphosat, Ökonomisierung, Hausarztversorgung: Die 250 Delegierten des  120. Deutschen Ärztetags hat in Freiburg haben gestern zahlreiche Beschlüsse zu verschiedenen Aspekten der Sozial- und Berufspolitik gefasst. Ein Auszug. Alle Beschlüsse gibt es online.

Hausarztversorgung

Der Ärztetag unterstützt die Entwicklung neuer Konzepte zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung. Angesichts des demographischen Wandels, verbesserter und damit häufig auch spezialisierter Behandlungsmöglichkeiten sowie veränderter Präferenzen der nachfolgenden Ärztegenerationen müsse sich die hausärztliche Versorgung weiterentwickeln. Hausärztlich geleitete interprofessionelle Praxisteams stellten eine Möglichkeit dar, die Praxisstrukturen breiter aufzustellen und andere Berufsgruppen stärker als bisher und zugleich koordiniert in die Versorgung einzubeziehen.

Der Ärztetag forderte die Bundesärztekammer auf, hierzu ein Konzept zu erarbeiten. Leitgedanken dabei sollten eine stärkere Ausrichtung der hausärztlichen Versorgung auf die Behandlung chronisch kranker Patienten sowie auf Prävention und Rehabilitation sein. Zu berücksichtigen sei auch die Weiterentwicklung intra- und interprofessioneller regionaler Versorgungsstrukturen, einschließlich einer sektorenübergreifenden Versorgung. Auch die Einbindung anderer Berufsgruppen in die Praxisteams, die Förderung der Gesundheitskompetenz der Patienten sowie die Anpassung der Vergütungsstruktur an die veränderten Versorgungskonzepte ist zu berücksichtigen.

Medizinische Versorgungszentren

Die Unabhängigkeit von ärztlichen Entscheidungen soll auch für angestellte Ärzte in der ambulanten Versorgung sichergestellt werden. Hintergrund ist, dass Medizinische Versorgungszentren immer häufiger von Wirtschaftsunternehmen mit ökonomischen Zielsetzungen getragen werden. Die Delegierten stellten klar, dass vertraglich gesetzte Anreize wie einzelleistungsabhängige Leistungsvariablen, die darauf abzielen, Diagnostik- oder Behandlungsentscheidungen zu beeinflussen, der ärztlichen Berufsordnung widersprechen.

Ambulante Versorgungsstrukturen

Der Ärztetag betrachtet zudem mit Sorge, dass sich in immer mehr Bereichen der ambulanten ärztlichen Versorgung konzernartige Strukturen ausbilden. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, die Größe solcher Strukturen zu begrenzen. Die Regelungen für die Zulassung seien zudem zu überprüfen und so anzupassen, dass die Zulassungsausschüsse ihre Entscheidungen an den Erfordernissen einer guten regionalen Versorgung ausrichten können.

DRG-Reform

Um Bedarfsgerechtigkeit in der Patientenversorgung zu erlangen, ist eine grundlegende Reform der Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus notwendig, stellte der 120. Deutsche Ärztetag fest. Die hiesige Ausgestaltung des DRG-Systems habe „in eine Sackgasse“ geführt. Kostensenkung, Stellenabbau, Arbeitshetze und die Unterversorgung nicht lukrativer Patientengruppen seien unausweichlich.

Ärztliche Direktoren in Kliniken

Als weiteren Schritt gegen die überbordende Ökonomisierung der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus regten die Delegierten eine Stärkung der Position des Ärztlichen Direktors an. Sein Stellenwert sei in der Regel weit von dem eines Betriebsratsvorsitzenden in der Industrie entfernt. „Hier gilt es gegenzusteuern“, heißt es in der Entschließung.

Fehlanreize in Krankenhäusern

An die Krankenhausträger erging die Forderung, Fehlanreize durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden und Ärzte nicht durch solche Vorgaben unter Druck zu setzen. Mit einer „aktiven Pause“ will der Ärztetag auf Fehlentwicklungen wie die Trivialisierung und Entwertung des ärztlichen Berufsbilds aufmerksam machen. Unter Regie der Bundesärztekammer sollen alle in Deutschland tätigen Ärzte in einer konzertierten Aktion ihre Arbeit unterbrechen. Der Ärztetag wandte sich gegen jede ökonomistische und funktionale Verengung des Arztberufs als „Dienstleister“, „Reparateur“ oder „Unternehmer“.

Aufkauf durch Gesundheitskonzerne

Gefahr droht der Unabhängigkeit des Arztberufs auch durch primär gewinnorientierte Gesundheitskonzerne, die systematisch Arztpraxen und Arztsitze aufkaufen. Daher bittet der 120. Deutsche Ärztetag die Kollegen, beim Verkauf auch diesen Aspekt zu berücksichtigen.

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Die Träger der zukünftigen Landesarbeitsgemeinschaften für die Sektorenübergreifende Qualitätssicherung forderte der 120. Deutsche Ärztetag dazu auf, die entsprechenden Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses umzusetzen. Diese sehen vor, die jeweilige Landesärztekammer zu beteiligen, um deren breite und umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung nutzen zu können.

Glyphosat

Es ist noch immer unklar, ob Glyphosat die Gesundheit schädigt. Die Weltgesundheitsorganisation stuft das Pestizid als wahrscheinlich krebserzeugend ein. Zum Schutz der Bevölkerung fordert der 120. Deutsche Ärztetag das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, die Risiken von Pestiziden, insbesondere von Glyphosat, weiter zu erforschen. Notwendig seien aufgrund der unzureichenden und widersprüchlichen Datenlage langfristige, industrieunabhängige Studien.

Abschiebung von Flüchtlingen

Außerdem hat der Ärztetag bekräftigt, dass stationär behandlungsbedürftige Flüchtlinge nicht reisefähig sind und dementsprechend nicht abgeschoben werden dürften. Er fordert darüber hinaus Rechtssicherheit auch für die behandelnden Ärzte.

Einsatz für türkische Kollegen

Mit Sorge hat der 120. Deutsche Ärztetag den Prozess gegen den Arzt Sedar Küni in der Türkei zur Kenntnis genommen. Der 120. Deutsche Ärztetag forderte die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Revisionsprozess gegen den Vertreter der türkischen Menschenrechtsstiftung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt werde. Auch die Unabhängigkeit medizinischer Versorgung ohne Ansehen der Person müsse gewahrt bleiben.

Die Delegierten baten den Vorstand der Bundesärztekammer auch, sich für bessere Haftbedingungen für die beiden türkischen Kollegen Dilay Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin sowie ihre Mitangeklagten einzusetzen. Sie stehen auf Antrag der Türkei in Deutschland vor Gericht.

Ärztliche Weiterbildung ist Berufsausübung

Die Weiterbildung der approbierten Ärzte findet im Rahmen ihrer Berufsausübung statt. Sie tragen wesentlich zur gesundheitlichen Versorgung in Klinik und Praxis bei. „Deshalb müssen die Gehälter der sich weiterbildenden Ärzte im ambulanten Bereich wie im Krankenhaus vollständig refinanziert werden“, fordert der 120. Deutsche Ärztetag. Die Delegierten forderten die Bundesärztekammer auf, sich weiterhin für eine angemessene Finanzierung der Weiterbildung einzusetzen.

Refinanzierung der Gehälter in der Weiterbildung

Im ambulanten Bereich müsse die Refinanzierung der Gehälter von Ärzten in Weiterbildung auch durch die von ihnen in der Patientenversorgung erbrachten Leistungen erfolgen. Die Finanzierungskonzepte sollten sich an der Weiterbildungsordnung orientieren. Zudem sei eine Finanzierung des Supervisionsaufwandes der Weiterbildungsbefugten notwendig. Bundesärztekammer und Landesärztekammern seien wegen ihrer Verantwortung für die Weiterbildung und die Berufsaufsicht bei der Entwicklung entsprechender Finanzierungskonzepte zu beteiligen.

EB

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