Ärzteschaft

Forderungen des Psychotherapeuten­tages an die Gesundheitspolitik

  • Dienstag, 21. November 2017

Berlin – Die Reform der Psychotherapieausbildung als Gesetz in die kommende Legislaturperiode einzubringen, ist wichtigstes Ziel der Psychologischen Psychothera­peuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Das wurde beim 31. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 18. November in Berlin deutlich, der erneut ein eindeutiges Bekenntnis für die Reform verabschiedete. Die Delegierten hatten darüber hinaus weitere Forderungen an die Gesundheitspolitik bezüglich Bedarfsplanung, Terminservicestellen und sektorenübergreifender Versorgung.

Noch stand der vom Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vorgelegte Aktionsplan für die Gesetzesinitiative zur Ausbildungsreform unter dem Titel „Jamaika-Politikberatung“. Nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche ist der angedachte Zeitplan nun obsolet. Der stellvertretende Präsident der BPtK, Nikolaus Melcop, stellte zunächst klar: „Die Reform regelt nur unseren Berufsstand, nicht den der Ärzte.“

Der Arbeitsentwurf für ein „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des Bundes­gesundheitsministeriums sieht auch die Möglichkeit vor, Psychotherapeuten für Psycho­pharmakotherapie zu qualifizieren und dies in einem Modellstudiengang zu erproben. Das stößt in der Ärzteschaft auf massive Kritik.  „Die Bewertung dieses Vorschlags erfordert eine fachliche Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit und Machbarkeit dieser Kompetenzerweiterung  und der Vereinbarkeit mit unserem Selbst­verständnis als Psychotherapeuten“, sagte Melcop jetzt. Bei einer Fachtagung am 25. Januar soll über diesen strittigen Punkt beraten werden.

Im Ruhrgebiet 550 zusätzliche Psychotherapeutensitze gefordert

Der 31. DPT mahnte darüber hinaus eine Reform der Bedarfsplanung an, um die langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz, zu reduzieren. „Das Ruhrgebiet wird auch weiterhin psychotherapeutisch massiv unterversorgt sein“, kritisierte BPtK-Präsident Munz den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), im Ruhrgebiet 85 neue Psychotherapeutensitze zuzulassen. Notwendig seien rund 550 zusätzliche Sitze, damit psychisch Kranke in dieser Region genauso versorgt werden könnten wie in Großstädten. „Dieser Beschluss ist nicht angemessen.“ Zurzeit müssten psychisch Kranke im Ruhrgebiet durchschnittlich acht Monate auf eine Psychotherapie warten und damit zwei Monate langer als im Bundesdurchschnitt.

Der G-BA hatte am 17. November den Sonderstatus des Ruhrgebiets in der Bedarfs­planung für alle Arztgruppen aufgehoben, um die Versorgung zu verbessern. In der Sonderregion Ruhrgebiet war bislang eine niedrigere Arztdichte in der ambulanten Versorgung ausgewiesen. Mit dem neuen Beschluss wird die Psychotherapeutendichte von derzeit 8.743 auf 5.435 Therapeuten pro Erwachsenen angehoben. „Die Kranken­kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen im G-BA sind offensichtlich nicht bereit, sachgerechte Entscheidungen zu treffen – sie brauchen den Weckruf des Gesetzgebers“, sagte Munz vor den Delegierten.

Kritik an Vermittlung der Terminservicestellen in die Richtlinien­psychotherapie

Eine weitere aktuelle Entscheidung, die unmittelbar mit der Bedarfsplanung zusammen­hängt, sorgte für Unmut bei den Delegierten des 31. DPT. Das Bundes­schiedsamt hatte am 11. November entschieden, dass die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen Patienten künftig auch in probatorische Sitzungen – und somit faktisch direkt in die Richtliniepsychotherapie – vermitteln sollen, wenn eine zeitnahe Behandlung notwendig ist. Das Schiedsamt folgte damit einer Forderung des GKV-Spitzenverbandes gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereini­gung (KBV). Mit der im April in Kraft getretenen geänderten Psychotherapie-Richtlinie hatten die TSS bislang die Aufgabe, Patienten in eine psychotherapeutische Sprech­stunde und in die Akutversorgung zu vermitteln.

Psychotherapie künftig vermehrt in psychiatrischen Institutsambulanzen

„Wenn das Problem der Bedarfsplanung nicht gelöst wird, wird ein erheblicher Teil der psychotherapeutischen Versorgung künftig in den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PiA) der Krankenhäuser stattfinden“, erklärte Munz. Denn wenn die TSS innerhalb von vier Wochen keinen Termin bei einem Psychotherapeuten anbieten können, sollen sie in eine Klinik vermitteln. Der Schiedsamt-Beschluss sieht zudem vor, dass die Behand­lung dann dort bis zum Abschluss der Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt werden soll, um die Therapeuten-Patienten-Kontinuität zu sichern. „Unter diesen Voraus­setzungen wird es für die Krankenhäuser attraktiver, Psychotherapeuten anzustellen und das gesamte Leistungsspektrum der Psychotherapie in den PiA abzubilden“, gab Munz zu bedenken. Der Gesetzgeber habe diese Verlagerung in den stationären Bereich seines Erachtens nach genauso beabsichtigt.

In einer Resolution mit der Überschrift „Terminservicestellen sind keine Lösung für unzureichende Bedarfsplanung“ forderten die Delegierten von der Politik daher die Aufhebung des Schiedsamtsspruches und die Begrenzung der Vermittlung auf Sprech­stunde und Akutversorgung. Die bereits 2015 beschlossene Reform der Bedarfsplanung mit dem Ziel einer ausreichenden ambulanten psychotherapeutischen Versorgung müsse umgesetzt werden.

Krankenkassen sollen Ausgaben für Psychotherapie in der Kosten­erstattung offen legen

Zudem solle der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben für Psychotherapie im Rahmen von Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V offenlegten, um diese Mittel für neue Psychotherapeutensitze einzusetzen, heißt es in der Resolu­tion weiter. Approbierte Psychotherapeuten, die (noch) keine Kassenzulassung haben, bieten ihre Leistung dabei in Privatpraxen an. Um Versorgungsmängel zu beheben, hätten diese Psychotherapeuten „in den vergangenen Jahren in immer größerem Ausmaß zur Versorgung beigetragen“, heißt es in der Resolution. Dies ändert sich offenbar gerade.

„Wir hören, dass einige Kassenarten in jüngster Zeit die Anträge auf Kostenerstattung grundsätzlich mit dem Hinweis auf die Terminservicestellen ablehnen“, sagte der BPtK-Präsident in seinem Vorstandsbericht. Mit dem Versuch, die Kostenerstattung einzu­dämmen, „spielen die Krankenkassen ihre Macht aus“, glaubt Munz.

Enquete-Kommission für sektorenübergreifende Versorgung schwer psychisch Kranker

Eine weitere Forderung des 31. Deutschen Psychotherapeutentags betrifft die Verbesse­­rung der sektorenübergreifenden Versorgung, die insbesondere für psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf wichtig ist. „Seit Jahrzehnten bemüht sich die Gesundheitspolitik, Strukturen und Verfahren zu etablieren, die eine koordi­nierte und abgestimmte Versorgung schwer psychisch Kranker im ambulanten und stationären Bereich erlaubt“, betonte BPtK-Präsident Munz.

Doch an der Komplexität dieser Aufgabe seien bis heute die unterschiedlichen Leistungs­erbringer, Sozialversicherungszweige und Träger von Teilhabeleistungen gescheitert. „Wir schlagen deshalb eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag vor, die Vorschläge für eine Lösung erarbeitet.“

pb

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