Ärzteschaft

Psychotherapeuten­verband will über Reform aufklären

  • Montag, 18. September 2017

Berlin – Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat die Reform der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erneut gegen Angriffe aus Teilen der Ärzteschaft verteidigt. Der Verband setzt auf Aufklärung.

„Es scheint zurzeit einige Missverständnisse zu geben, die wir gerne aufklären möchten“, sagte die DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch heute vor der Presse in Berlin. „Die Ausbildungsreform ist dringend notwendig, deshalb ist es wichtig, den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Arbeitsentwurf faktenbasiert zu diskutieren und nicht – wie derzeit von einigen wenigen Personen und Verbänden initiiert – mit Vermutungen und falschen Behauptungen zu torpedieren“, betonte Lubisch.

So hatte der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) kürzlich in einer Pressemitteilung dem BMG vorgeworfen, einen „völlig neuen psychologischen Heilberuf“ implementieren zu wollen, was „absehbar zu erheblichen strukturellen Systemveränderungen im deutschen Gesundheitssystem führen wird“. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM), der unter anderem auch die „Schaffung eines neuen parallelen, völlig eigenständigen Versorgungssystems“ befürchtet.

„Niemand soll aus dem System gedrängt werden“

Es entstehe weder ein neuer Heilberuf noch gehe es darum, dass sich künftige PP somatische Kompetenzen aneignen sollten, erklärte der DPtV. „Schon gar nicht sollen die ärztlichen Psychotherapeuten und ihre Aufgaben beschnitten werden oder gar aus dem System gedrängt werden“, betonte Lubisch, die auch zweite stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist. An dem „friedlichen Miteinander“ der verschiedenen Berufsgruppen werde sich durch die Ausbildungsreform nichts ändern.

„Es wird etwas herausgegriffen, was Bedrohlich erscheint und dann augmentiert“, versuchte Thomas Fydrich, Professor am Institut für Psychologie, Psychotherapie und Somatopsychologie, Humboldt-Universität Berlin, die Angriffe zu erklären. Grund­sätzlich seien die Universitäten inhaltlich und strukturell in der Lage, ein Studium der Psychotherapie auf der Basis des BMG-Arbeitsentwurfes zu stemmen, betonte er. Der Vorschlag des Ministeriums sei ein guter Startpunkt für eine Approbationsordnung.

Der Arbeitsentwurf sieht ein fünfjähriges Approbationsstudium der Psychotherapie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und mit einem Staatsexamen endet. Anschließend ist eine Approbation möglich. Daran anschließen soll sich eine fünfjährige strukturierte und vergütete Weiterbildung in Kliniken und Weiterbildungsinstituten, die zur Spezialisierung auf eine Altersgruppe und zum Erwerb der Fachkunde dient. Erst danach ist eine eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeit und eine Kassenzulassung möglich. Der Arbeitsentwurf klammert die Weiterbildung jedoch noch aus.

Kein Modellstudiengang Psychopharmakologie

Für Unruhe gesorgt hat offenbar auch der Vorschlag im Arbeitsentwurf, Modellstudien­gänge zu ermöglichen, in denen Kompetenzen für psychopharmakologische Maßnahmen in der Psychotherapie erworben werden können. „Dieser Vorschlag stammt nicht aus den Reihen der Psychotherapeuten“, erklärte Lubisch, „denn psychopharmakologische Maßnahmen entsprechen nicht unserem Berufsbild. Er werde vom nächsten Deutschen Psychotherapeutentag sicherlich abgelehnt.

pb

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